Eine Kollegin ist seit 4 Jahren befristet beschäftigt. Nun hat sich der AG sich endlich entschlossen sie unbefristet weiterzu beschäftigen. Dazu hat er ihr einen neuen Arbeitsvertrag ausgestellt. Sie wird nun als Neueinstellung gelten. Bedingt durch Umstellung auf TVÖD wird sie nicht nur finanziell schlechter gestellt sein. Auf meine BR Anfrage, wurde mir mitgeteilt, dass es zwingend notwendig sei, diesen neuen Vertrag zu schreiben. Irgendwas von juristischer Sekunde. ????
In dem AV fehlt außerdem jeder Hinweis auf die Wochenarbeitszeit. Auch hier wurde mir mitgeteilt, dass es nur bei Teilzeit notwendig ist diese festzuschreiben.
Nun meine Fragen- Seht ihr eine Möglichkeit, der Kolleging die Besitzstandswarung zu erhalten?
Muss die Arbeitszeit wirklich nicht festgeschrieben werden?