Erstellt am 09.11.2007 um 09:48 Uhr von carrie
Hallo
In § 99 Abs. 2 Nr. 3 steht ja das, was du auch schon erwähnt hast, nämlich das es für gleich geeignete befristete Beschäftigte ein Nachteil ist.
In § 99 Abs.2 Nr. 2 geht es um Richtlinien, habt ihr denn Auswahlrichtlinien oder überhaupt genug Mitarbeiter um welche verlangen zu können ( mehr als 500 Mitarbeiter) ?
Das man es im übrigen nicht jedem recht machen kann ist die eine Sache, wie sieht es denn mit der Möglichkeit aus das alle 4 einen unbefristeten Vertrag bekommen?
Erstellt am 09.11.2007 um 09:52 Uhr von Jürgen_100
wir haben keine richtlinien, sind auch NUR 250 MA.
das er alle übernimmt glaub ich nicht
Erstellt am 09.11.2007 um 09:56 Uhr von carrie
Habe ich denn das jetzt richtig verstanden das die,die länger dabei sind ledig und jung sind?
Erstellt am 09.11.2007 um 10:01 Uhr von Jürgen_100
Erstellt am 09.11.2007 um 10:30 Uhr von carrie
Also eigentlich ist es den beiden Jüngeren gegenüber schon sehr ungerecht, wenn sie schon länger dabei sind. Man müßte gucken, ob die Arbeitsleistung der 4 Leute in etwa übereinstimmt. Wenn die Jüngeren die gleiche oder sogar bessere Qualität bringen würde ich sie bevorzugen.
Das ist aber jetzt meine Meinung!
Erstellt am 09.11.2007 um 12:51 Uhr von Angi1
Hallo Jürgen 100,
im Fitting steht zu § 99 RN 192
"Bei "betriebsinternen Wettbewerb" um einen unbefristeten Arbeitsplatz greift Nr. 3 Halbsatz 2 nicht, wenn ein solcher Arbeitsplatz innerhalb des Betriebes vergeben wird und sich mehrere betriebsangehörige befristet (und unbefristet) Beschäftigte bewerben".
MfG
Angi1
Erstellt am 09.11.2007 um 16:10 Uhr von Kölner
@carrie
Deine Einschätzung hätte fatale Folgen für die zukünftige Personalbewirtschaftung und Vertragsfreiheit. Zudem würde sie von BR's erfordern, sich im komplett Personalrecht auszukennen und selbiges anwenden zu können. Nicht auszudenken, was das für einzelne (externe) AN bedeuten würde...
Erstellt am 09.11.2007 um 17:30 Uhr von carrie
@ kölner
Ich bin da jetzt auch etwas unsicher, deshalb sagte ich ja meine Meinung, lasse mich auch gerne vom Gegenteil überzeugen, fand die Situation recht schwierig gerecht zu beurteilen.
Erstellt am 09.11.2007 um 20:06 Uhr von paula
@carrie
wahrscheinlich hat der Gesetzgeber genau deswegen dem BR in diesen Fällen kein MBR zuerkannt. Das ist halt die Entscheidung des AGs