Hallo,
wie sollte ich mich als BR verhalten? Eine Neueinstellung soll unbefristet erfolgen. Wir haben aber noch einen befristet beschäftigten Kollegen im Betrieb.
Ich möchte natürlich dessen Entfristung erreichen.
Der § 99 Abs3. BetrVG hilft nicht richtig weiter. Wie ist die "Nichtberücksichtigung" zu verstehen? Kann der BR die Neueinstellung ablehnen?
Ich denke, der befristete Kollege würde benachteiligt, weil er gegenüber dem neuen Kollegen mit unbefristetem Vertrag schlechter gestellt wird.


§ 99 Abs. 3 BetrVG: der BR kann die Neueinstellung ablehnen wenn
"die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten, "