Versetzung - aber kein neuer Arbeitsvertrag - dem BR ist es egal!
hab mal eine frage!!
der br bekömmt eine anhörung zu einer versetzung. BR stimmt zu und der oder die ma wird versetzt - das heißt es wird kein neuer arbeitsvertrag gemacht.
Sollte mal irgend ein vorfall sein - was auch immer - ist doch, -wie hier im forum auch - die erste frage "was steht denn im arbeitsvertrag (av)"
Nun gab es aber keinen neuen av - kann man dann davon ausgehen, dass die anhörung den av ersetzt oder wie wird das geregelt??
Gruß laola
Community-Antworten (5)
04.09.2007 um 23:23 Uhr
@laola Wenn die AN/der AN mit der Versetzung nicht einverstanden gewesen wäre, hätte sie dagegen individualrechtlich vorgehen müssen.
04.09.2007 um 23:54 Uhr
@laola kann mich Kölner nur anschließen. Außerdem bedingt eine Versetzung nur in den wenigsten Fällen einen NEUEN Arbeitsvertrag. In der Regel bekommt der AN ein Versetzungsschreiben.
05.09.2007 um 01:00 Uhr
gebe paula recht - ist halt so, bei einer versetzung kein neuer arbeitsvertrag, sonst wäre es eine änderungskündigung, oder sehe ich das falsch?
05.09.2007 um 17:41 Uhr
Anhörung an den BR ersetzt nicht den AV. AN erhält in der Regel ein Versetzungsschreiben als Ergänzung zum bestehenden AV, welches ggf. geänderte Arbeitsbedingungen für den Versetzten enthält. Die geänderten Arbeitsbedigungen müssen dem BR aber durch die Anhörung bekannt sein und der BR muß der Versetzung zugestimmt haben.
05.09.2007 um 19:31 Uhr
@uhu Macht aber auch nicht jeder AG... ...auch ist es so, dass manche AV eine Versetzung (quasi als AV-Bestandteil) für den AG sehr unproblematisch machen.
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