Erstellt am 04.09.2007 um 21:23 Uhr von Kölner
@laola
Wenn die AN/der AN mit der Versetzung nicht einverstanden gewesen wäre, hätte sie dagegen individualrechtlich vorgehen müssen.
Erstellt am 04.09.2007 um 21:54 Uhr von paula
@laola
kann mich Kölner nur anschließen. Außerdem bedingt eine Versetzung nur in den wenigsten Fällen einen NEUEN Arbeitsvertrag. In der Regel bekommt der AN ein Versetzungsschreiben.
Erstellt am 04.09.2007 um 23:00 Uhr von DonJohnson
gebe paula recht - ist halt so, bei einer versetzung kein neuer arbeitsvertrag, sonst wäre es eine änderungskündigung, oder sehe ich das falsch?
Erstellt am 05.09.2007 um 15:41 Uhr von uhu
Anhörung an den BR ersetzt nicht den AV. AN erhält in der Regel ein Versetzungsschreiben als Ergänzung zum bestehenden AV, welches ggf. geänderte Arbeitsbedingungen für den Versetzten enthält. Die geänderten Arbeitsbedigungen müssen dem BR aber durch die Anhörung bekannt sein und der BR muß der Versetzung zugestimmt haben.
Erstellt am 05.09.2007 um 17:31 Uhr von Kölner
@uhu
Macht aber auch nicht jeder AG...
...auch ist es so, dass manche AV eine Versetzung (quasi als AV-Bestandteil) für den AG sehr unproblematisch machen.