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Bei Versetzung Vertragsänderung bzw. neuer Arbeitsvertrag

A
arizona
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, im Zuge einer Versetzung, die eigentlich nur eine Umhängung der Kostenstelle ist (Tätigkeit und Bedingungen sowie Entlohnung bleiben gleich) versucht die Personalabteilung, die Mitarbeiterin zur Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrages mit teilweise schlechteren Konditionen zu bewegen. Der Betriebsrat hat der - eigentlich nur formalen - Versetzung zugestimmt. Ist das mit dem neuen Arbeitsvertrag rechtens? Gibt es eventuell einen Gesetzestext dazu, den wir dem Personalleiter (Volljurist!!) zitieren könnten? Vielen Dank für rasche Hilfe

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.02.2013 um 10:18 Uhr

Es gibt keinen Gesetzestext dazu. Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, der zu Stande kommt, weil beide Vertragspartner es so wollen. Und er bleibt so, bis sich die Vertragsparteien auf was neues einigen. Wenn also die Kollegin nicht will, unterschreibt sie auch nicht. (Grundsätze aus dem BGB, Vertragsrecht)

Eine Versetzung geschieht ja im Rahmen des alten Vertrages, in dem eine Versetzung an einem anderen zumutbaren Arbeitsplatz bereits vorgesehen ist.

Ihr könnt die Kollegin dahingehend unterstützen, dass auch Ihr dem Personalchef deutlich macht - so nicht. Diese muss halt standhaft bleiben.

R
rkoch

05.02.2013 um 11:30 Uhr

Eine Versetzung geschieht ja im Rahmen des alten Vertrages, in dem eine Versetzung an einem anderen zumutbaren Arbeitsplatz bereits vorgesehen ist.

Wenn dem überhaupt so ist... I.d.R. gibt es in üblichen Verträgen zwar eine solche Klausel, aber das muss nicht zwingend so sein. Genau genommen bedarf es dieser Klausel gar nicht. §106 GewO sagt vielmehr, dass der AG das einseitige Recht zur "Bestimmung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung" (also einer Versetzung) hat, es sei denn diese Bestimmung widerspräche "billigem Ermessen" oder einer "Bestimmung im Arbeitsvertrag, BV, TV oder G". Genau genommen müsste ein AV also einen konkreten Arbeitsplatz fixieren, andernfalls wäre der AG immer zur Versetzung im genannten Rahmen berechtigt.

Wenn dann eine Versetzung stattfinden soll, so ist das die Ausübung dieses Rechts aus §106 GewO und Bedarf natürlich gar keiner Vertragsänderung, schon gar keines neuen Vertrages... und so stellt sich schon die Frage ob der AG seine eigenen Rechte nicht kennt oder die Unkenntnis eines AN ausnutzen will um ihm hier absichtlich etwas unterzuschieben.

Wenn im Vertrag ein Arbeitsplatz fixiert wäre, so bedürfte eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz natürlich einer Vertragsänderung. Wenn der AN diese Versetzung dann nicht will müsste der AG (wenn er denn kann) mit einer Änderungskündigung reagieren.

Aber sofern der AN einverstanden ist, besteht diese Vertragsänderung allein darin, dass der AN den Arbeitsplatz wechselt. Durch konkludentes Handeln wird damit die Vertragsänderung geschlossen (die Frage wäre dann allerdings worin diese Änderung dann besteht: Festlegung eines neuen Arbeitsplatzes - oder Aufhebung der Fixierung und Reinstitution des Weisungsrechts....). Erneut: Weder bedürfte es eine schriftlichen Fixierung der Veränderung, noch eines neuen Vertrages.

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