Vorübergehende Versetzung an einen anderen Standort
Kann der Arbeitgeber einen AN kurzfristig oder mit Ankündigungsfrist für ein oder zwei Tage in einen Schwesterbetrieb (400Km entfernt) versetzen ? Eine BV dazu gibt es nicht. Einzelvertraglich ist auch nichts geregelt da es den Betrieb noch nicht so lange gibt.
Wir haben immer wieder das Problem, dass der GF aus dem Schesterbetrieb anruft und dringend einzelne Personen anfordert um Probleme zu lösen. Die sollen sich dann sofort ins Auto setzen und losfahren.
Wir möchten das Thema, unabhängig von einer möglichen Betriebsvereinbarung, rechtlich beleuchten. Hat der Mitarbeiter das Recht, auch bei rechtzeitiger Ankündigung, diese vorübergehende Versetzung zu verweigern ?
WW
Community-Antworten (1)
19.09.2008 um 14:04 Uhr
Es handelt sich dabei um eine Versetzung, da es nicht anders geregelt ist. Eine Versetzung muss nach §99 BetrVG vorher vom Betriebsrat genehmigt werden. Der hat eine Woche Zeit darüber zu entscheiden. Erst dann kann man jemanden versetzen.
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