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Anrechnung zur Betriebszugehörigkeit

C
caebr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

kann mir jemand sagen ob ein Praktikum oder eine Arbeit als studentische Aushilfe bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit mit angerechnet werden, wenn daran anschließend übergangslos eine feste Anstellung erfolgt?

Danke und Gruß caebr

2.08901

Community-Antworten (1)

G
gironimo

31.05.2012 um 11:15 Uhr

Aus dem Handgelenk heraus gesagt - klar. Du hast doch im Betrieb gearbeitet. "Praktikum" "Studentische Aushilfe" sind doch eher Begrifflichkeiten, die zu "billige Arbeitskraft" zählen.

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