Anrechnung zur Betriebszugehörigkeit
Hallo Zusammen,
kann mir jemand sagen ob ein Praktikum oder eine Arbeit als studentische Aushilfe bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit mit angerechnet werden, wenn daran anschließend übergangslos eine feste Anstellung erfolgt?
Danke und Gruß caebr
Community-Antworten (1)
31.05.2012 um 11:15 Uhr
Aus dem Handgelenk heraus gesagt - klar. Du hast doch im Betrieb gearbeitet. "Praktikum" "Studentische Aushilfe" sind doch eher Begrifflichkeiten, die zu "billige Arbeitskraft" zählen.
Verwandte Themen
Anrechnung der Betriebszugehörigkeit - bei neuem Arbeitsvertrag nach vorübergehender Versetzung?
ÄlterHallo, wir sind ein recht großes Unternehmen und haben mehrere Niederlassungen. Ein Mitarbeiter wurde mit seiner Zustimmung ca. 6 Monate versetzt, da eine neue Niederlassung aufgebaut wurde. Nun hat d
Wählbarkeit, Betriebsübergang, 6-Monatsfrist
ÄlterBis Februar 2016 arbeitete ich in einer Gesellschaft mit zwei Standbeinen (1. Service 2. Projekte). Ab dem 01.03.2016 wurden die Projekte in eine komplett eigenständige Gesellschaft neuen Namens ausge
Sozialer Besitzstand
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, folgender Fall: MA wird im November 2010 fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. BR meldet bedenken an. Kündigungsschutzklage vorm Arbeitsgericht, MA bekommt im
Anrechnung/Verrechnung Kündigungsschutzzeit wegen BR mit regulären Kündigungszeit.
ÄlterHallo, wir wählen in Kürze unseren Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl (Erstgründung). Die bei den Wahlen exponierten Personen (Wahlvorstand, Kandidaten) genießen ja einen gewissen Kündigungsschut
Urlaubsgewährung - Anspruch wie hoch?
ÄlterEine Kollegin bat mich Ihr zu helfen. Sie fing in unserem Unternehmen am 01.07.2009 an zu arbeiten. Dort startete Sie mit 25 Urlaubstagen. In unserer Arbeitsplatzbeschreibung die auch Teil de