Erstellt am 05.12.2006 um 12:11 Uhr von Angi1
Hallo migu,
nein.
Der § 78a BetrVG greift nur bei Azubis, welche während Ihrer Ausbildungszeit JAV werden.
Ein bereits bestehender befristeter Vertrag nach der Ausbildung, endet (wenn er nicht verlängert wird) mit dem Zeitpunkt der Befristung. Ebenso endet das Amt der JAV und das Ersatzmitglied tritt an die Stelle.
MfG
Angi1