Erstellt am 21.06.2006 um 22:38 Uhr von Fayence
Hallo Sonne,
weiter hilft Dir der §78a BetrVG. Der Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis muss innerhalb von 3 Monaten vor Ausbildungsende aktiv gestellt werden.
Ansonsten erst einmal abwarten, wie die Auskunft der nächsten Wochen lautet und nicht ungelegte Eier essen wollen!