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Übernahme eines JAV-Mitglieds - befristet oder unbefristet?

S
Sonne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bin seit Mai in der JAV einer Bank, nächstes Jahr im Februar beende ich meine Ausbildung, in den nächsten Wochen wird uns gesagt, ob wir übernommen werden. Müssen Mitglieder der JAV über nommen werden? Wenn ja, unbefristet oder nur befristet? Wie kann ich gegen Nichtübernahme vorgehen, wenn andere Azubis übernommen werden?

DANKE

2.63501

Community-Antworten (1)

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Fayence

22.06.2006 um 00:38 Uhr

Hallo Sonne, weiter hilft Dir der §78a BetrVG. Der Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis muss innerhalb von 3 Monaten vor Ausbildungsende aktiv gestellt werden.

Ansonsten erst einmal abwarten, wie die Auskunft der nächsten Wochen lautet und nicht ungelegte Eier essen wollen!

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