Übernahme eines JAV-Mitglieds - befristet oder unbefristet?
Hallo, bin seit Mai in der JAV einer Bank, nächstes Jahr im Februar beende ich meine Ausbildung, in den nächsten Wochen wird uns gesagt, ob wir übernommen werden. Müssen Mitglieder der JAV über nommen werden? Wenn ja, unbefristet oder nur befristet? Wie kann ich gegen Nichtübernahme vorgehen, wenn andere Azubis übernommen werden?
DANKE
Community-Antworten (1)
22.06.2006 um 00:38 Uhr
Hallo Sonne, weiter hilft Dir der §78a BetrVG. Der Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis muss innerhalb von 3 Monaten vor Ausbildungsende aktiv gestellt werden.
Ansonsten erst einmal abwarten, wie die Auskunft der nächsten Wochen lautet und nicht ungelegte Eier essen wollen!
Verwandte Themen
Übernahme von JAV-Mitgliedern - nach §78a BetrVG?
ÄlterHallo, erstmal Infos: Übernahme von JAV-Mitgliedern - § 78 a BetrVG Als JAVi ist deine Übernahme im Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 78a). Dort steht, dass dich dein Arbeitgeber
Was tun wenn die Zusammenarbeit mit dem BR nicht funktioniert?
ÄlterHallo ich habe mal einige Fragen, seit 2004 bin ich Vorsitzende der JAV. Bisher lief die Zusammenarbeit super mit unserem BR, leider verstehe ich nun seit einem halben Jahr die Welt nicht mehr. Ich
Übernahme nach § 9 BPersVG. Bitte um Hilfe
ÄlterHallo laut § 9 BPersVG gilt der Übernahme Schutz von JAV Mitglieder auch noch 1 Jahr nach dem ausscheiden aus der JAV wenn ich den § richtig verstanden habe. Sogar selbst wenn das JAV Mitglied die
DRINGEND: JAV-Wahl ja/nein
ÄlterHi :-) Wir sind gerade frisch BR geworden und haben schon die erste terminkritische Sache auf dem Tisch: Unsere JAV (1 + 1 Ersatz) wird Mitte kommenden Monats mit der Ausbildung fertig. Der JAV
JAV Übernahme
ÄlterHallo, ich hatte schon mal eine Frage bzgl. unbefristete Übernahme von JAV Mitglied gestellt. Meine Ausbilderin möchte mich ja ungern unbefristet übernehmen. Ich habe keine Ahnung, warum Sie das nic