Übernahme eines JAV-Mitglieds in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Hallo, ich habe in den Beiträgen gelesen, dass man nach Beendigung der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden muß. Mein AG sagt, dass er keine unbefristete Stelle für mich hat, sondern nur einen befristeten Vertrag auf eine Erziehungsurlaubsstelle. Wenn er mir einen unbefristeten Vertrag geben würde, müßte er einen anderen AN aus einem unbefristeten Vertrag kündigen. Wie sieht es für mich aus? Grüsse Laura
Community-Antworten (1)
02.01.2007 um 15:45 Uhr
Laura, Du kannst zwar einen Anspruch auf einen unbefristete Weiterbeschäftigung geltend machen, aber der AG muss in seinem Betrieb auch über einen entsprechenden freien Arbeitsplatz verfügen. Er muss jedenfalls keinen Arbeitsplatz freikündigen.
Es gibt dazu ein neues BAG-Urteil (bislang nur als Pressemitteilung : http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2006&nr=11369&pos=0&anz=70)
"Die Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber regelmäßig zumutbar, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses im Ausbildungsbetrieb ein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der Auszubildende mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation dauerhaft beschäftigt werden kann."
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