Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine Teilzeitkraft unseres Betriebs möchte einer zusätzlichen Beschäftigung nachgehen. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass solche Nebentätigkeiten vor Aufnahme dem AG anzuzeigen sind und dieser seine Zustimmung erteilen muss. - Die Zulässigkeit der Anzeige und Zustimmung wurde im Forum schon öfters behandelt. -
Ich möchte aber nochmals genau nachfragen, wie weit das Auskunftsrecht des AG dabei geht. Was muss man genau melden? Muss ich den Arbeitgeber mit Namen nennen, muss ich immer genau die Tätigkeit beschreiben, muss der zeitliche Umfang der Tätigkeit angegeben werden, muss ich den Lohn angeben?
Kann der AG Nachweise (Verträge, Erklärungen des Nebenjob-AG) verlangen?

Gruß Marc