Nebentätigkeit - die Anzeigepflicht des AN im Detail?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine Teilzeitkraft unseres Betriebs möchte einer zusätzlichen Beschäftigung nachgehen. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass solche Nebentätigkeiten vor Aufnahme dem AG anzuzeigen sind und dieser seine Zustimmung erteilen muss. - Die Zulässigkeit der Anzeige und Zustimmung wurde im Forum schon öfters behandelt. - Ich möchte aber nochmals genau nachfragen, wie weit das Auskunftsrecht des AG dabei geht. Was muss man genau melden? Muss ich den Arbeitgeber mit Namen nennen, muss ich immer genau die Tätigkeit beschreiben, muss der zeitliche Umfang der Tätigkeit angegeben werden, muss ich den Lohn angeben? Kann der AG Nachweise (Verträge, Erklärungen des Nebenjob-AG) verlangen?
Gruß Marc
Community-Antworten (3)
04.12.2006 um 13:31 Uhr
Hallo, also eine der Angaben müsste die Arbeitszeit sein. Der (Haupt) Arbeitgeber hat auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu achten, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht und in Umsetzung des Gesetzes.
04.12.2006 um 15:02 Uhr
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bedanke mich für die bekommen Antworten und möchte zu diesem Zeitpunkt ein kleines Zwischenergebnis der Diskussion ziehen (Wer also noch etwas beizutragen hat, soll dies bitte tun!!!)
Bei einer Anzeige einer Nebentätigkeit ist immer die Arbeitszeit anzugeben, damit der AG beurteilen kann, ob die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Angaben über den weiteren Arbeitgeber, die Tätigkeit, Lohn usw. müssen nur dann gegeben werden, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat (z.B. Ausschluss von Konkurrenz, Überschreitung von Beitragsbemessungsgrenzen). Ich hoffe, ich habe dass so richtig verstanden?!
Ein Teilzeit-Verwaltungsmitarbeiter (19,25 Std./Wo.) im Gesundheitswesen, der zusätzlich als freier Vertriebs-Mitarbeiter für ein Telekommunikationsunternehmen oder andere Fremdbranchen tätig sein möchte, könnte also recht allgemein schreiben: "Ich möchte eine Nebentätigkeit im Vertrieb Telekommunikation im Umfang von 15 Std. in der Woche aufnehmen und bitte dazu um Ihre Zustimmung." Das müsste dann doch genügen. Oder?
Gruß Marc
04.12.2006 um 15:32 Uhr
@Marc vielleicht hilft Dir dies Auskunft weiter. http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/nebentaetigkeiten/arbeiter
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