Hallöle,

mal eine Frage von uns: in unserem Haustarifvertrag steht zu Nebentätigkeit, dass diese 14 Tage vor Beginn beim ArbGeb schriftlich anzuzeigen ist. Mehr nicht.
Was meint ihr: welche Angaben muss der ArbN gegenüber dem ArbGeb alles machen? Firmenname? Tätigkeit? Arbeitszeit? Oder nur das er eine Nebentätigkeit ausüben wird?