Nebentätigkeit
Guten MOrgen,
wir haben mal eine Frage bzgl. Nebentätigkeiten.
Unsere Geschäftsleitung hat einer Kollegin (Teilzeit) ohne Angabe von Gründen untersagt einen Nebentätigkeit (putzen) auszuüben. Diese würde in keinerlei Verbindung mit dem Hauptjob (Kassiererin im Einzelhandel) stehen.. Darf er das?
Community-Antworten (2)
02.02.2017 um 09:49 Uhr
Jaein:
siehe hier: https:www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/nebentaetigkeit_wann_ist_sie_zulaessig_wann_nicht/
02.02.2017 um 10:05 Uhr
Der Chef hat zunächst nur einen Anspruch auf Information über Nebentätigkeit. Einer Genehmigung bedarf es nicht. Es gibt eigentlich nur drei Gründe, warum er verlangen kann, die Nebentätigkeit nicht auszuüben.
Der Grund, den Du nennst gehört jedenfalls nicht dazu.
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