Hallo zusammen,

heute kam ein Kollege auf mich zu und erklärte mir das unser AG ihn abgemahnt hat, das er neben seiner Tätigkeit, in unserem Betrieb, noch eine weitere Tätigkeit ausübt. Das wäre, nach den ArbZG (er kommt über 48 h Wochenarbeitszeit bzw. 8 h Tagesarbeitszeit) nicht zulässig. Auch in seinem Arbeitsvertrag ist geregelt das er Nebentätigkeiten beim AG schriftlich zu beantragen hat und er diese nur ausführen dürfe wenn der AG dem schriftlich zustimmt. Dies hat der Kolllege ebenfalls nicht getan.
Auf den ersten Blick hat unser AG natürlich Recht das er darauf achtet das der Kollege das ArbZG einhält, aber nun kommen wir zur Besonderheit in diesem Fall:

Der Kollege arbeitet nicht nebenbei in irgendeiner Firma XY als geringfügig Beschäftigter sondern er hat selbst ein (Klein) Gewerbe angemeldet und arbeitet dort auf eigene Rechnung. Soweit ich mich bisher belesen konnte fällt diese (Selbstständige) Tätigkeit nicht unter das ArbZG und ist somit auch nicht beim AG zu beantragen bzw. sich genehmigen zu lassen.

Was meint Ihr ?

Danke für eure Hilfe!