Erstellt am 13.05.2013 um 21:11 Uhr von mainpower
Hallo,
ja der AG ist zu informieren.
Erstellt am 13.05.2013 um 21:43 Uhr von Lotte
Hallo boisheim,
bevor ich jetzt anfange zu erklären, schau lieber hier, da steht alles:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html
LG Lotte
Erstellt am 14.05.2013 um 08:17 Uhr von gironimo
Du musst den Arbeitgeber nur über Deine Nebentätigkeit informieren. Zu genehmigen gibt es da nichts. Der Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen die Nebentätigkeit ablehnen; wenn z.B. dadurch die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllt werden, die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird oder eine Konkurrenztätigkeit vorliegt.
Erstellt am 14.05.2013 um 11:35 Uhr von Watschenbaum
grundsätzlich kommt aber auch eine Infromationspflicht nur dann zum tragen, wenn sie im Arbeitsvertrag vereinbart wurde
steht da nix, muß man nicht mal informieren