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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Selbst Nebentatigkeit

B
Boisheim
Nov 2016 bearbeitet

Muss Arbeitnehmer für eine neben dem Beruf selbstständige Tätigkeit die Genehmigung des Arbeitgebers einholen?

1.04004

Community-Antworten (4)

M
Mainpower

13.05.2013 um 23:11 Uhr

Hallo, ja der AG ist zu informieren.

L
Lotte

13.05.2013 um 23:43 Uhr

Hallo boisheim, bevor ich jetzt anfange zu erklären, schau lieber hier, da steht alles: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html LG Lotte

G
gironimo

14.05.2013 um 10:17 Uhr

Du musst den Arbeitgeber nur über Deine Nebentätigkeit informieren. Zu genehmigen gibt es da nichts. Der Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen die Nebentätigkeit ablehnen; wenn z.B. dadurch die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllt werden, die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird oder eine Konkurrenztätigkeit vorliegt.

W
Watschenbaum

14.05.2013 um 13:35 Uhr

grundsätzlich kommt aber auch eine Infromationspflicht nur dann zum tragen, wenn sie im Arbeitsvertrag vereinbart wurde

steht da nix, muß man nicht mal informieren

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