Selbst Nebentatigkeit
Muss Arbeitnehmer für eine neben dem Beruf selbstständige Tätigkeit die Genehmigung des Arbeitgebers einholen?
Community-Antworten (4)
13.05.2013 um 23:11 Uhr
Hallo, ja der AG ist zu informieren.
13.05.2013 um 23:43 Uhr
Hallo boisheim, bevor ich jetzt anfange zu erklären, schau lieber hier, da steht alles: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html LG Lotte
14.05.2013 um 10:17 Uhr
Du musst den Arbeitgeber nur über Deine Nebentätigkeit informieren. Zu genehmigen gibt es da nichts. Der Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen die Nebentätigkeit ablehnen; wenn z.B. dadurch die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllt werden, die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird oder eine Konkurrenztätigkeit vorliegt.
14.05.2013 um 13:35 Uhr
grundsätzlich kommt aber auch eine Infromationspflicht nur dann zum tragen, wenn sie im Arbeitsvertrag vereinbart wurde
steht da nix, muß man nicht mal informieren
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