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Überstunden abfeiern - für freie Blocktage obwohl MA krank war?

N
NM
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Unser Betrieb hat die 40 Std Woche, aber jeder AN hat einen 38,5 Std Vertrag. Um die mehr geleisteten Std auszugleichen existiert schon seit langer Zeit eine Betriebsvereinbarung die mehrere freie Blocktage (normale Arbeitstage) im Jahr als Freizeit bestimmt. Das funktioniert reibungslos, wird vom BR mitbestimmt und dient hier nur als Einführung der folgenden Problematik. Ein Kollege war 5 Monate krank und fordert jetzt nachdem er wieder in dem regulären Arbeitsdienst ist diese versäumten Blocktage als Freizeit. Der AG ( der zwischenzeitlich durch einen Betriebsübergang gewechselt hat) hat dies abgewiesen mit der Begründung das der Kollege diese Freizeit durch seine Abwesenheit erhalten habe, und das er nach dem 42 Krankentag von seiner Krankenkasse bezahlt wurde. Erste Recherchen haben mich nicht weitergebracht. Kennt jemand diese Problematik und weiss ob der AG Recht hat?

Gruss NM

4.91203

Community-Antworten (3)

P
pit47

01.12.2006 um 15:10 Uhr

Hallo NM, jeder AN arbeitet also durchschnittlich 38,5 Stunden pro Woche, erhält also auch für diese Stunden seinen Lohn. Der kranke AN hat seine Entgeltfortzahlung für die 38,5 Stunden pro Woche erhalten, nach dem 42 Tag dann Krankengeld von der Krankenkasse. Er hat keinen Anspruch auf die Freizeit, weil bei Krankheit die durchschnittliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche berechnet wird (Siehe § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz). Wie begründet der kranke AN seinen Anspruch?

N
NM

01.12.2006 um 15:24 Uhr

Hallo Pit47,

Danke für die Antwort. Er begründet seinen Anspruch mit dem Freizeitausgleich der ihm verloren gegangen ist, also nicht fundiert. Mit deiner Antwort wird der Kollege wohl leben müssen. Gruss NM

R
Rollie

01.12.2006 um 18:08 Uhr

In meinen Augen ist es Augenwischerei, einen Ausgleich erhalten zu wollen, für eine Mehrleistung, die nicht erbracht wurde.

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