Überstunden Auszahlen oder Abfeiern?
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
folgende Situation : SB Warenhaus : Einzelhandeltarif
Aufgund des ablaufenden GJ möchte die GL die Überstunden einiger MA auszahlen. Diese MA möchten das aber nicht. Grund ist sehr oft die Steuerklasse. Jetzt hat der MA außer seiner Personaleinsatzplan nicht schriftliches in der Hand.
Wie ist das rechtlich, muss er sich die Überstunden Auszahlen lassen auch wenn er es nicht möchte ? Der BR hat hier zu keine Regelung mit der GL.
Was habt ihr für Ratschläge für den Betroffenen MA
Vielen Dank für die Antworten.
Community-Antworten (6)
24.06.2016 um 00:26 Uhr
Wenn Ihr keine Regelung habt, dann vereinbart doch eine. Und wenn die Mitarbeiter nicht abfeiern dürfen, müsst Ihr Mehrarbeit ja nicht genehmigen.
24.06.2016 um 03:03 Uhr
Hallo Altermann
Ja,
Aber jetzt ist die Katze im Sack und wir müssen wissen was wir denn MA im Umgang mit den Geleisteten Überstunden rechtlich sagen können.
Vielen Dank für die Antworten.
24.06.2016 um 08:37 Uhr
@Brsibel Gilt für euch ein TV? Hier stehen auch oft Regelungen zum Abfeiern und Auszahlen von Überstunden.
Außerdem werden die Steuern doch mit der Einkommenssteuererklärung im nachfolgenden Jahr wiedergeholt. Dann gibt es halt eine höhere Rückzahlung.
24.06.2016 um 11:20 Uhr
Wenn kein Tarif gelten sollte: Wenn Ihr Mehrarbeit zustimmt, solltet Ihr zuvor auch geklärt haben wie der Ausgleich erfolgen wird. Also die Zustimmung an eine Ausgleichsregelung koppeln.
Angesichts des permanenten Personalmangels und der hohen Belastung der AN (ich nehme an, dass es bei Euch auch so ist ....), sollte der Zeitausgleich an erster Stelle stehen und die Auszahlung erst dann ins Auge gefasst werden, wenn es nicht anders geht.
Vielleicht macht Ihr das mal zum Thema einer Betriebsversammlung, wo auch die AN die Möglichkeit haben ihre Vorstellungen zu äußern (manche rechnen ja auch mit dem zusätzlichen Geld)
25.06.2016 um 23:49 Uhr
@ Brsibel
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor: Arbeit für Geld, Geld für Arbeit
Der Freizeitausgleich von abgeleisteten Überstunden stellt also die Ausnahmeregelung dar, die vereinbart worden sein muss; entweder per Arbeitsvertrag oder per TV.
Was steht denn in Eurem TV? Im MTV Einzelhandel NRW war (oder ist auch noch) geregelt:
"Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann eine Abgeltung von Mehrarbeitsstunden durch Freizeit mit den entsprechenden Zeitzuschlägen erfolgen. Über den Zeitpunkt der Abgeltung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herbeizuführen."
Was Mehrarbeit ist, ist ebenfalls im MTV definiert!
"Aufgund des ablaufenden GJ möchte die GL die Überstunden einiger MA auszahlen. Diese MA möchten das aber nicht. Grund ist sehr oft die Steuerklasse."
Das Steuerklassenargument ist nicht zu Ende gedacht ... ggf. zuviel gezahlte Steuern holt man sich dann halt im Rahmen der Steuererklärung zurück.
26.06.2016 um 02:22 Uhr
„Das Steuerklassenargument ist nicht zu Ende gedacht ... ggf. zuviel gezahlte Steuern holt man sich dann halt im Rahmen der Steuererklärung zurück.“
Bist du sicher, dass Du das auch unter Berücksichtigung einer ev. greifenden Steuerprogression zu Ende gedacht hast?
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