Hallo Kollegen und Kolleginnen,

folgende Situation : SB Warenhaus : Einzelhandeltarif

Aufgund des ablaufenden GJ möchte die GL die Überstunden einiger MA auszahlen.
Diese MA möchten das aber nicht.
Grund ist sehr oft die Steuerklasse.
Jetzt hat der MA außer seiner Personaleinsatzplan nicht schriftliches in der Hand.

Wie ist das rechtlich, muss er sich die Überstunden Auszahlen lassen auch wenn er es nicht möchte ?
Der BR hat hier zu keine Regelung mit der GL.

Was habt ihr für Ratschläge für den Betroffenen MA

Vielen Dank für die Antworten.