W.A.F. LogoSeminare

Abfeiern von Überstunden

G
gurkensalat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe nochmal eine Frage! Eine Kollegin von uns darf vertraglich keine Überstunden machen, dennoch hat sie aufgrund von Urlaubsvertretung, Krankheit etc. 68 Überstunden auf ihrem Zeitkonto stehen. Können diese verfallen, kann sie diese abfeiern? Auszahlen lassen möchte sie sich diese nicht! Aber das möchte ihr Abteilungsleiter. Sie hat zwei Tage zum Abbummeln bei ihrem Chef eingereicht und stattdessen hat ihr Chef bestimmt, daß sie zwei Urlaubstage nehmen muß! Was kann man als Betriebsrat tun? Das geht doch so nicht!

Vielen Dank für die Hilfe!

Grüße von gurkensalat

4.43203

Community-Antworten (3)

L
Lotte

03.07.2007 um 20:20 Uhr

gurkensalat, warum darf sie denn vertraglich keine Überstunden machen? Hat der AG die Stunden angeordnet?

K
Kölner

03.07.2007 um 20:41 Uhr

@gurkensalat Wenn sie Überstunden gemacht hat, diese aber nicht hätte machen dürfen, dann könnte das was sie an Überstunden geleistet hat, nicht zu dem führen, was sie hätte erreichen können, wenn sie es mit einer anderen vertraglichen Voraussetzung gemacht hätte.

Demnach gilt a) Lottes Antwort und sonst gilt b) Pech gehabt! Für die Zukunft wären konkretere Absprachen zwischen BR und AG notwendig...

L
Lotte

03.07.2007 um 21:32 Uhr

Kölner, sag mal...hattest Du Kontakt mit Barbossa? ;-))) Klasse!

Ihre Antwort