ich habe nochmal eine Frage! Eine Kollegin von uns darf vertraglich keine Überstunden machen, dennoch hat sie aufgrund von Urlaubsvertretung, Krankheit etc. 68 Überstunden auf ihrem Zeitkonto stehen. Können diese verfallen, kann sie diese abfeiern? Auszahlen lassen möchte sie sich diese nicht! Aber das möchte ihr Abteilungsleiter. Sie hat zwei Tage zum Abbummeln bei ihrem Chef eingereicht und stattdessen hat ihr Chef bestimmt, daß sie zwei Urlaubstage nehmen muß!
Was kann man als Betriebsrat tun? Das geht doch so nicht!
Vielen Dank für die Hilfe!
Grüße von gurkensalat
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch