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Überstunden abfeiern zwang ja oder ??

K
Kuchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, mein Ag bezahlt einfach keine Überstunden und keine Sonderschichten mehr aus. Er sagt wir sollen diese in der Woche abfeiern. Kann mein Ag einfach so die Überstunden Auszahlung streichen?

2.42407

Community-Antworten (7)

H
Harvey

02.03.2011 um 19:56 Uhr

Hallo Kuchen,

hier hat der AG wohl absolut Recht! Das Gesetz besagt ja das Überstunden durch Freizeit auszugleichen sind. Nur wenn das durch dringende betriebliche Gründe nicht möglich ist sind Überstunden zu bezahlen.

Gruß Harvey

I
isabell

02.03.2011 um 20:35 Uhr

welches gesetz sagt das???

A
alterBrummbär

02.03.2011 um 20:43 Uhr

Nach einer Entscheidung des BAG besteht kein allgemeiner Rechtsgrundsatz dahingehend, dass Überstunden stets zu vergüten sind, wenn die Möglichkeit des Abfeierns besteht. Das hängt von den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ab.

H
Harvey

02.03.2011 um 21:51 Uhr

@Isabell,

ich kann mich täuschen!!! , aber ich dachte im Arbeitszeitgesetz bzw. im dazugehörigen Wedde das gelesen zu haben, habe ich aber nicht zuhause sondern liegt im Geschäft auf meinem Schreibtisch. Habe aber eben mal gegoogelt und etwas gefunden das meine Meinung bekräftigt:

Wie werden Überstunden ausgeglichen? Mit Freizeit oder Geld?

Im Normalfall leider nur mit Freizeit. Laut Arbeitszeitgesetz hat sie als Ausgleich Vorrang vor einer Bezahlung der zusätzlichen Stunden.<

Vorallem, und das war ja eigentlich die Frage von Kuchen, kann der AG nicht zur Bezahlung von Ü- Stunden verpflichtet werden.

Das kann meines Wissens aber durch BV, TV oder AV wieder anderst geregelt sein.

Grüße

I
isabell

02.03.2011 um 22:07 Uhr

@harvey das arbzg sagt zum Ausgleich von Überstunden gar nichts, es regelt nur die höchst mögliche wochenarbeitszeit und wie man sie durchschnittlich in welchem zeitraum erreichen muss, wenn man mal über 8 std. tgl. arbeitet. ich denke, brummbär hat es genau getroffen.

S
seesee

02.03.2011 um 22:56 Uhr

@Kuchen:

habt ihr vielleicht einen Tarifvertrag, der das regelt? Habt ihr einen Betriebsrat? Der ist nämlich bei angeordneten Überstunden mit im Boot, § 87 Absatz 1 Nr. 3. Er könnte eine Betriebsvereinbarung erzwingen zum Thema Überstunden, sofern es keien tarifliche Regelung gibt...

N
niemand

03.03.2011 um 10:04 Uhr

Wenn ihr einen BR habt kann dieser die Genehmigung der Mehrarbeit von der Vergütung abhängig machen. Wenn der AG dann aber diese Genehmigung vor dem Arbeitsgericht ersetzen lassen will muss der BR eine Begründung parat haben, die nicht lauten kann daß der Kollege halt mehr verdienen soll. Der BR sollte viel mehr die Ablehnung mit der Überlastung der Kollgen und Stöhrung des betrieblichen Ablaufs begründen wenn die Mehrarbeit mit Freizeit ausgeglichen wird.

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