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Kündigungsschutz JAV?

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honey1106
Nov 2016 bearbeitet

Hi leute! ich bin zur zeit JAV-Vorsitzende(seit August 2005) in meinem betrieb!ich habe einen unbefristeten vertrag bekommen, aber jetzt wurde unser unternehmen veräußert!Ich bin im moment in der buchhaltung tätig!die gesamte abteilung bekommt eine kündigung von unserem unternehmen und wird vom der neuen firma übernommen! Ich soll nun gekündigt werden!

  1. Frage: dürfen die das?
  2. Frage: wenn ich die kündigung bekomme und gegen diese kündigung vorgehe, muss ich dann einen anwalt aus eigener tasche zahlen oder wird mir von der gewerkschaft einer gestellt? zur info ich bin kein mitglied in der gewerkschft...d.h. ich zahle keine beiträge. ich weiß nicht, ob man durch das amt des JAV automatisch da drin ist! deshalb meine frage....bitte bitte könnt ihr mir schnell antworten...es ist sehr wichtig! danke schonmal im voraus! lg,anita!
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Community-Antworten (5)

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Rolfo2

29.11.2006 um 10:17 Uhr

Hallo Anita, du schreibst, du hast einen unbefristetet AV. Bist du noch Azubi, dann stimmt das nicht. Der AV eines Azubi endet mit dem Ende der Ausbildung. Da kannst du nach § 78 BetrVG einen Weiterbeschäftigungsantrag stellen. Bist du kein Azubi mehr und hast einen unbefristetet AV hast du den besonderen Kündigungsschutz nach dem KSchG. Der AG muss dich weiterbeschäftigen, dann eben in einer anderen Abteilung. Wenn ihr eine JAV habt, dann habt ihr sicherlich auch einen Betriebsrat. Wende dich doch erst mal an den, der kann dir helfen. Wenn du einen Anwalt beauftragen willst, zahlst du diesen selbst, die Gewerkschaft wird hier nur für ihre Mitglieder tätig. Du kannst aber auch beim Rechtspfleger des Arbeitsgerichts die Kündigungsschutzklage einreichen, ( wenn es überhaupt zur Kündigung kommt ), der ist kostenlos und der erste Gerichtstermin ( Sühnetermin ) kostet ebenfalls nichts.

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Angi1

29.11.2006 um 10:25 Uhr

Hallo Honey1106,

Du genießt besonderen Kündigungsschutz nach § 103 BetrVG.

Der BR muß Deiner Kündigung zustimmen. Wenn er die Zustimmung verweigert muß der AG einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht stellen.

MfG Angi1

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honey1106

29.11.2006 um 12:00 Uhr

also ich bin seit januar 06 fertig mit meiner ausbildung und wurde auch nach meiner antragsstellung in ein unbefristetes arbeitsverhältnis in solch eins übernommen! erstmal danke für die Hilfe....ist echt lieb!

P
pit47

29.11.2006 um 12:38 Uhr

Hallo honey1106, beachte auch die §§ 111 und folgende im BetrVG und Kommentare zu Betriebsänderungen.

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Dana

29.11.2006 um 14:54 Uhr

hallo honey, zu deiner zweiten frage. wenn du kein gewerkschaftsmitglied bist, wird die gewerkschaft dir natürlich keinen anwalt stellen. und "nur" weil du in der jav bist, bist du nicht automatisch gewerkschaftsmitglied, es sei denn, du hast "automatisch" gewerkschaftsbeiträge entrichtet:-)

LG Dana

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