Hallo,
ich hab eine Kollegin in der Jugendvertretung. Sie wurde nach der Ausbildung für 6 Monate befristet übernommen (ist allerdings erst nach den 6 Monaten als Nachrücker in die JAV gekommen und hatte somit bei Amtsantritt einen befristeten Arbeitsvertrag) und bekam dann nochmals 4 oder 6 Monate befristet. Ihr wurde nun mitgeteilt, dass danach Schluss ist. Gibt es hier einen Kündigungsschutz oder Fristen wie lange sie beschäftigt werden muss?
Herzlichen Dank.