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JAV - Wie ist der Kündigungsschutz bei der Vertretung?

T
timo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben in unserem Unternehmen eine JAV (1 Person) und einen Vertreter gewählt (mich). Habe ich jetzt auch besonderen kündigungsschutz? Ist der Vertreter der JAV ein JAV-Mitglied oder wie ist das?

Gruß und Danke

3.98103

Community-Antworten (3)

V
viktor

07.12.2005 um 16:01 Uhr

Der JAV-Vertreter ist kein JAV-Mitglied. Der Vertreter wird immer dann und für die Zeit ordentliches JAV-Mitglied, wenn der eigentliche JAV'i verhindert ist. Dann gilt der Kündigungsschutz und der nachwirkende Kündigungsschutz des KüSchG.

Zu beachten wäre: Endet das Ausbildungsverhältnis, endet auch der Ausbildungsvertrag ohne das es einer Kündigung bedarf.

P
Peter

08.12.2005 um 11:52 Uhr

Bedeutet es das man wenn man 1 mal an einer Betriebsrahtsitzung teigenommen hatt volles JAV Mitglied gewesen ist und somit auch unter das K.schutzG. fällt? Oder gibt es eine Mindest teilnahme ZAhl...???

R
rainbow1979

09.12.2005 um 12:07 Uhr

Also das mit dem Ausbildungsvertrag und der Kündigung gehört auf alle Fälle noch ergänzt:

§78a BetrVG Übernahme von JAV´lern!

Denen steht eine unbefristete Übernahme zu!

LG rainbow1979

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