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Kündigungsschutz Jugendvertretung?

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SamiJoe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, wir haben einen AZUBI in der Jugendvertretung. Diese ist seit Nov. 2006 im Amt. Der Ausbildungsvertrag läuft im August 2008 aus. Der AZUBI kann leider nicht übernommen werden. Nach unserem Wissenstand hat dieser AZUBi einen Kündigungsschutz von einem halben Jahr nach Beendigung der Amtszeit. In unserem Fall müsste der AZUBI noch bis Mai 2009 beschäftigt werden. Ist das richtig ? Herzlichen Dank

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Community-Antworten (4)

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pit47

11.10.2007 um 13:02 Uhr

Hallo SamiJoe, dieses ist nicht richtig. Denn nach § 78a Abs. 1 BetrVG hat der AG einem Azubi, der Mitglied der JAV ist, drei Monate vor der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich mitzuteilen, dass er diesen Azubi nicht auf unbestimmte Zeit übernehmen will. Verlangt der Azubi, der Mitglied der JAV ist, nach § 78a Abs. 2 BetrVG innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung seines Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom AG die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Azubi und AG ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Siehe auch § 78a BetrVG und Kommentierung dazu bei Fitting oder Däubler.

T
Tamirasun

11.10.2007 um 13:07 Uhr

Der AG müßte den oder die AZUBI dann gerichtlich ´rausklagen´....

Viel Erfolg!!

M
Michel50

14.10.2007 um 13:51 Uhr

Gilt denn nicht der Kündigungsschutz für BR und JAV nur solange wie der Arbeitsvertrag läuft oder habe ich das BetrVG falsch interpretiert? Ich selbst bin im BR und mein Zeitvertrag gilt bis 30.7.08, nur so lange gilt auch nur mein Kündigungsschutz.

M
Mona-Lisa

14.10.2007 um 14:58 Uhr

@Michel50, du hast insofern recht, dass ein Betriebsrat, der ein befristetes Arbeitsverhältnis hat, mit Ende des Vertrages - auch der Kündigungsschutz endet. Da ist eben "fertig" (leider!) Aber ein AZUBI/JAV hat wie oben beschríeben.....

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