hat ein Ersatzmitglied auch Kündigungsschutz wenn es vor der Wahl nie aktiv war?
Das Ersatzmitglied hat sich halt für diesen Posten bereitgestellt und der Betriebsrat hat die Person darauf als Ersatzmitglied bestellt.Die Person war krankheitsbedingt nicht an der Wahlvorbereitung beteiligt und wird auch nicht an der Wahl mitarbeiten oder teilnehmen.
Kann sich dieses Eratzmitglied auch auf den Kündigungsschutz berufen?Wenn nicht, wo finde ich da rechtssichere Angaben?
Im § 15 KSchG ist nur von Mitgliedern,nicht aber von Eratzmitgliedern die Rede.Absatz 3 Satz 1sagt das die Kündigung vom Zeitpunkt seiner Bestellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig ist. Im Satz 2 ist von 6 Monaten die Rede.
Ich gehe davon aus das der Kündigungsschutz auch für Ersatzmitglieder gilt.Liege ich damit richtig?