Hallo Forumteilnehmer,
für uns ergibt sich folgendes Problem. Im Vorfeld unserer BV zum Thema Arbeitszeiten sollen Mitarbeiter die der BV nicht unterliegen sollen als leitende Angestellte bezeichnet werden. Laut BetrVG §5 sind Sie es aber nicht. Laut Fitting auch eher nicht. Der Anwalt der Geschäftsführung meint wohl wegen einer Monopolstellung im Betrieb sind Sie es. Die betreffenden Mitarbeiter haben an der Betiebsratswahl dran teilgenommen und eine sogar für den Betriebsrat kandidiert. Welche Schritte sollten wir gehen?