Erstellt am 28.07.2005 um 17:49 Uhr von BMW
Hallo lennox
zur Frage1: BR braucht nicht MA befragen sie haben ein Mandat können es aber!Wenn ihr einen MA-tarif habt muß geschaut werden wie Mehr-Nacht-Sonntagszuschläge geregelt sind.In einer BV dürfen Grundsätzlich nur sachen getregelt werden die kein höheres Gesetze verletzen!Wenn im MA solch eine regelung besteht wovon ich ausgehe dann ist diese BV Null und Nichtig!Würde dann sofort ein Fachanwalt aufsuchen!
Es gibt eine sogenannte Pyramide wo nach man sich richten kann von 1-7(Richtlinie)deute es wie Schulnoten
1;Europarichtlinien
2;Grundgesetz
3;Gesetze z.B.BetrVG,BGB,usw.
4;Tarifverträge
5;BV's
6;Arbeitsverträge
7Einseitige Zusage
Erstellt am 28.07.2005 um 19:21 Uhr von Lennox
du schreibst zu meiner 1. frage er muss nicht MA befragen, ich nehme an du meinst die mitarbeiter.
dann schreibst du MA tarif, was genau meinst du damit?
für uns gilt der tarifvertrag der IG Metall noch, bis ein neuer haustarif vereinbart wird. ( firma ist aus dem arbeitgeberverband ausgetreten)
so wie ich dich verstanden habe, gilt nach wie vor der tarifvertrag?
Erstellt am 28.07.2005 um 19:47 Uhr von bmw
Hallo
du hast alles genau verstanden.Im Manteltarif ist alles genau definiert das heißt es gibt Regeln wonach die überstunden/Mehrarbeit /zuschläge gezahlt werden müssen.BV die abgeschlossen wurde ist somit Null &Nichtig da Der Manteltarif so lange gilt bis eben der Haustarif abgeschlossen ist.
wenn der Arbeitgeber einen Haustarif abschließen will würde ich an eurer Stelle die Gewerkschaft mit einbeziehen.Hast du keinen Manteltarif zur Hand ?
Erstellt am 28.07.2005 um 20:00 Uhr von Lennox
Hallo,
nein, habe leider keinen zur hand.
Kannst du mir noch sagen woher ich diese info bekommen kann, um zu belegen das die vereinbarung null und nichtig ist? es ging im übrigen um die arbeitszeit. nicht um die zulagen. die umgehen sie indem sie die zeiten ändern. die vereinbarung soll ab dem 1.8.2005 in kraft treten. am montag also.
ich möchte belegen können, das die vereinbarung so nicht zulässig ist. würde mich freuen wenn du mir auch da weiterhelfen kannst.
danke dir für deine bisherige hilfe
Erstellt am 28.07.2005 um 20:11 Uhr von otto
Hallo Lennox!
Sie sehen das Problem völlig richtig. Es geht um die Arbeitszeiten, nicht um die Zuschläge. bmw hat zwar recht, wenn er feststellt, daß BV nichtig sind, wenn sie gegen den TV verstoßen; in Ihrem Fall heißt das aber, daß man prüfen muß, ob die neue Arbeitszeitregelung (!) gegen den TV verstößt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, ist die BV wirksam - und die Zuschläge sind weg.
Gruß otto
P.S.: Wenn der BRV "gelogen" hat und die Mitarbeiter nicht befragt wurden: Nächstes Jahr ist BR-Wahl.
Erstellt am 28.07.2005 um 20:17 Uhr von Lennox
er hat definitiv gelogen. und nicht im sinne der arbeitnehmer gehandelt. wäre es möglich einen misstrauensantrag zu stellen?
er belog auch die mitglieder während der sitzung, was belegt werden kann. wir trauen ihm nicht mehr, zudem wir innerhalb eines jahres 2 mal veräussert wurden, zuletzt an einen us konzern.
danke, otto
Erstellt am 28.07.2005 um 20:21 Uhr von bmw
Frage bist du im Betriebsrat?
Du hast in deiner Frage gesagt es entfallen (nachtzuschlag entfällt)sonntagszuschläge entfallen
Erstellt am 28.07.2005 um 20:24 Uhr von Lennox
hallo bmw,
laut der neuen betriebsvereinbarung entfallen die nachtzuschläge (durch die zeitveränderung)
nachtzuschläge für die nachtschicht (falls die läuft), entfallen nicht.
sonntagszuschlag soll nicht gezahlt werden, laut neuer betriebsvereinbarung.
Erstellt am 28.07.2005 um 20:26 Uhr von bmw
Frage bist du im Betriebsrat?
Erstellt am 28.07.2005 um 20:28 Uhr von bmw
Wenn du noch im netz bist schreib mal
Hallo
Gebe dir noch einen Tip!
Gehe mal wie folgt vor
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Erstellt am 28.07.2005 um 20:38 Uhr von Lennox
hier geht es um den betriebsrat. um den vorsitzenden, der nicht im sinne der belegschaft handelt.
ich verstehe nicht wie du deinen beitrag meinst.
Erstellt am 28.07.2005 um 20:40 Uhr von Lennox