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BV zu Arbeitszeiten - kann diese BV gekippt werden?

L
Lennox
Jan 2018 bearbeitet

hallo

bei uns im betrieb sind neue arbeitszeiten per betriebsvereinbarung festgelegt worden. nun meine frage: muss das personal vor einer solchen vereinbarung dazu befragt werden, bzw. muss abgestimmt werden und was sind die vorraussetzungen um eine solche vereinbarung noch zu kippen?

aktueller fall: bisherige arbeitsbeginn frühschicht 05:30 Uhr (halbe std. Nachtzuschlag) zukünftige arbeitszeit: 06:00 (nachtzuschlag entfällt) für alle schichten. (3 schicht, aber nur zeitweise)die nachtschicht soll von sonntag auf montag um 23:45 uhr beginnen, die sonntagszuschläge entfallen. (laut vereinbarung) für die belegschaft bringt diese vereinbarung nur nachteile und kaum jemand ist damit einverstanden. der BRvorsitzende behauptete, er habe die beschäftigten dazu befragt, was aber nicht passiert ist.

kann man gegen diese vereinbarung vorgehen, wenn ja wie. danke

5.171012

Community-Antworten (12)

B
BMW

28.07.2005 um 19:49 Uhr

Hallo lennox zur Frage1: BR braucht nicht MA befragen sie haben ein Mandat können es aber!Wenn ihr einen MA-tarif habt muß geschaut werden wie Mehr-Nacht-Sonntagszuschläge geregelt sind.In einer BV dürfen Grundsätzlich nur sachen getregelt werden die kein höheres Gesetze verletzen!Wenn im MA solch eine regelung besteht wovon ich ausgehe dann ist diese BV Null und Nichtig!Würde dann sofort ein Fachanwalt aufsuchen! Es gibt eine sogenannte Pyramide wo nach man sich richten kann von 1-7(Richtlinie)deute es wie Schulnoten 1;Europarichtlinien 2;Grundgesetz 3;Gesetze z.B.BetrVG,BGB,usw. 4;Tarifverträge 5;BV's 6;Arbeitsverträge 7Einseitige Zusage

L
Lennox

28.07.2005 um 21:21 Uhr

du schreibst zu meiner 1. frage er muss nicht MA befragen, ich nehme an du meinst die mitarbeiter. dann schreibst du MA tarif, was genau meinst du damit? für uns gilt der tarifvertrag der IG Metall noch, bis ein neuer haustarif vereinbart wird. ( firma ist aus dem arbeitgeberverband ausgetreten) so wie ich dich verstanden habe, gilt nach wie vor der tarifvertrag?

B
BMW

28.07.2005 um 21:47 Uhr

Hallo du hast alles genau verstanden.Im Manteltarif ist alles genau definiert das heißt es gibt Regeln wonach die überstunden/Mehrarbeit /zuschläge gezahlt werden müssen.BV die abgeschlossen wurde ist somit Null &Nichtig da Der Manteltarif so lange gilt bis eben der Haustarif abgeschlossen ist. wenn der Arbeitgeber einen Haustarif abschließen will würde ich an eurer Stelle die Gewerkschaft mit einbeziehen.Hast du keinen Manteltarif zur Hand ?

L
Lennox

28.07.2005 um 22:00 Uhr

Hallo,

nein, habe leider keinen zur hand. Kannst du mir noch sagen woher ich diese info bekommen kann, um zu belegen das die vereinbarung null und nichtig ist? es ging im übrigen um die arbeitszeit. nicht um die zulagen. die umgehen sie indem sie die zeiten ändern. die vereinbarung soll ab dem 1.8.2005 in kraft treten. am montag also. ich möchte belegen können, das die vereinbarung so nicht zulässig ist. würde mich freuen wenn du mir auch da weiterhelfen kannst. danke dir für deine bisherige hilfe

O
otto

28.07.2005 um 22:11 Uhr

Hallo Lennox! Sie sehen das Problem völlig richtig. Es geht um die Arbeitszeiten, nicht um die Zuschläge. bmw hat zwar recht, wenn er feststellt, daß BV nichtig sind, wenn sie gegen den TV verstoßen; in Ihrem Fall heißt das aber, daß man prüfen muß, ob die neue Arbeitszeitregelung (!) gegen den TV verstößt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, ist die BV wirksam - und die Zuschläge sind weg. Gruß otto P.S.: Wenn der BRV "gelogen" hat und die Mitarbeiter nicht befragt wurden: Nächstes Jahr ist BR-Wahl.

L
Lennox

28.07.2005 um 22:17 Uhr

er hat definitiv gelogen. und nicht im sinne der arbeitnehmer gehandelt. wäre es möglich einen misstrauensantrag zu stellen? er belog auch die mitglieder während der sitzung, was belegt werden kann. wir trauen ihm nicht mehr, zudem wir innerhalb eines jahres 2 mal veräussert wurden, zuletzt an einen us konzern. danke, otto

B
BMW

28.07.2005 um 22:21 Uhr

Frage bist du im Betriebsrat? Du hast in deiner Frage gesagt es entfallen (nachtzuschlag entfällt)sonntagszuschläge entfallen

L
Lennox

28.07.2005 um 22:24 Uhr

hallo bmw, laut der neuen betriebsvereinbarung entfallen die nachtzuschläge (durch die zeitveränderung) nachtzuschläge für die nachtschicht (falls die läuft), entfallen nicht. sonntagszuschlag soll nicht gezahlt werden, laut neuer betriebsvereinbarung.

B
BMW

28.07.2005 um 22:26 Uhr

Frage bist du im Betriebsrat?

B
BMW

28.07.2005 um 22:28 Uhr

Wenn du noch im netz bist schreib mal Hallo Gebe dir noch einen Tip! Gehe mal wie folgt vor

Neuen Beitrag erstellen Stellen Sie hier bitte nur Fragen, die direkt oder indirekt mit dem Betriebsrat etwas zu tun haben! Wenn Sie eine andere Frage haben, dann klicken Sie bitte »hier«. Nicht zum Thema gestellte Fragen werden von uns gelöscht. Klicke dann mal auf hier du wirst dann sehen an wen du diese Frage noch stellen kannst ,würde mich freuen wenn ich von dir hören würde

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Lennox

28.07.2005 um 22:38 Uhr

hier geht es um den betriebsrat. um den vorsitzenden, der nicht im sinne der belegschaft handelt. ich verstehe nicht wie du deinen beitrag meinst.

L
Lennox

28.07.2005 um 22:40 Uhr

gefunden.

danke dir

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