Erstellt am 22.11.2006 um 20:23 Uhr von harald
na sicher sollt ihr euch darum kümmern. der cheff ist schadensersatzpflichtig wenn er nich gegen mobber vorgeht. schaut mal im AGG nach und sagt eurem cheff was ihn erwarten kann. gutes betriebsklima ist auch für cheffs wichtig. die leute arbeiten besser und werden weniger krank
Erstellt am 22.11.2006 um 21:22 Uhr von spartacus
harald hat recht-natürlich sollt ihr euch kümmern und das thema ruhig auf der betriebsvers. ansprechen. um aber richtig helfen zu können rate ich zu einem seminar.
Erstellt am 22.11.2006 um 21:54 Uhr von Mona-Lisa
@girlies,
das würde ich mir an eurer Stelle gut überlegen!
Dem "Mobbingopfer", sofern es sich um Mobbing handelt,
tut ihr damit keinen Gefallen! Der MA hat sich an euch gewendet und geht davon aus, dass ihr sensibel damit umgeht.
Mir ist schon klar, dass keine Namen genannt werden, aber seid doch mal ehrlich, die meisten wissen dann doch, wer hier gemeint ist.
Geht doch besser auf das Thema "Betriebsklima" ein. Wenn euer Chef schon so eine idiotische Meinung dazu hat, könnte man hier doch mal so richtig auf den Busch klopfen...
Erstellt am 23.11.2006 um 04:04 Uhr von wanst
@mona-lisa
könnte es nicht sein, daß die gemobbte Person einfach nur Hilfe erwartet.
Bin auch der Meinung, daß nach Rücksprache mit dem "Mobbingopfer" die Sache bei einer Betriebsversammlung diskutiert werden sollte. Wichtig ist, daß es Zeugen gibt. Meist schon ein Problem :o(
Eine zusätzliche Diskussion über das Betriebsklima ist zwar auch gut, aber es spricht nicht eine Person an.
Wichtig ist auch, der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Daß heißt, er hat Mobbing im Unternehmen zu unterbinden. Sollte dies nicht geschehen, kann er auf Schadenersatz verklagt werden. (Therapiekosten, Schmerzensgeld, Rechtswegkosten) Mit dieser Mitteilung sollte er schon mal vorgewarnt sein.
Übrigens findest Du auch interessante Hinweise über Mobbing im wikipedia.
Erstellt am 23.11.2006 um 12:14 Uhr von mars
Der Hinweis sich über Mobbing schlau zu lesen ist sehr gut. Für "Sofort-Hilfe" wäre der betroffenen Person zu empfehlen, Vorgänge, Vorfälle in einem kleinen Tagebuch mit Datum und Zeitangabe und möglichst genaue Darstellung des Herganges zu notieren. Hiermit lässt sich auch aufschlüsseln in welcher Intensität die "Übergriffe" statt finden. Der BR sollte sich dem Betroffenen immer als Gesprächspartner anbieten. Dennoch wir BR´s sind nur Laien, daher empfehlen wir, wenn es auswegslos erscheint (Arbeitgeber uneinsichtig - Betroffener kurz vor dem nervlichen und körperlichen Zusammenbruch) einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Das Allgemeine Gleichgehandlungsgesetz oder auch Antidiskriminierungsgesetz ist im August neu verabschiedet worden. Bitte beachten. Beweislast liegt nun nicht mehr nur noch bei der Arbeitgeberseite.
Erstellt am 23.11.2006 um 18:36 Uhr von wanst
@ mars
Kann man im wikipedia nachlesen. Dauert auch nicht so lange. ;o)
Da die Gedankengänge mancher Anwälte unbegreiflich sind, ist es mindestens genau so wichtig Zeugen zu haben.
Haben selbst dadurch schon einen Prozess verloren. Aber aus Fehlern lernt man.
Erstellt am 25.11.2006 um 00:44 Uhr von sphinx
Hallo,
für ein mobbingopfer ist es wichtig, dass es sich nicht allein gelassen fühlt. Der Br sollte die sorge, hilflosigkeit und verzweiflung ernst nehmen.
also erstmal Zeit nehmen und erzählen lassen,
dann info zu beratungsstellen u.ä. geben und beweise sichern
zu überlegen oder prüfen wäre noch, ob der br sich die sicht des mobbers anhört
ggf. sogar beide seiten an einen tisch bekommt.
der verlauf einer mobbing geschichte hängt im wesentlichen davon ab, wie weit der prozess schon vorangeschritten/ verkrustet ist.
bei einer betr. versammlung würde ich mir einen mobbingberater einladen, der allgemein über definition, merkmale u.ä. von mobbing referiert.
LG