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Mobbing - was tun?

G
girlies
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Fall von mobbing in unserer Firma, das Opfer hat sich an uns den Betriebsrat gewendet, der Chef hat darauf zu uns gesagt wir mischen uns zu viel in Dinge ein die uns nichts angehen. Wir wissen jetzt nicht wie wir uns verhalten sollen. Morgen haben wir Betriebsversammlung sollen wir hier das Thema mal anschneiden? Bringt das was? Der Chef hat zum Opfer gesagt das Betriebsklima interessiert ihn nicht, sie soll ihre Arbeit richtig machen"

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Community-Antworten (7)

H
harald

22.11.2006 um 21:23 Uhr

na sicher sollt ihr euch darum kümmern. der cheff ist schadensersatzpflichtig wenn er nich gegen mobber vorgeht. schaut mal im AGG nach und sagt eurem cheff was ihn erwarten kann. gutes betriebsklima ist auch für cheffs wichtig. die leute arbeiten besser und werden weniger krank

S
Spartacus

22.11.2006 um 22:22 Uhr

harald hat recht-natürlich sollt ihr euch kümmern und das thema ruhig auf der betriebsvers. ansprechen. um aber richtig helfen zu können rate ich zu einem seminar.

M
Mona-Lisa

22.11.2006 um 22:54 Uhr

@girlies, das würde ich mir an eurer Stelle gut überlegen! Dem "Mobbingopfer", sofern es sich um Mobbing handelt, tut ihr damit keinen Gefallen! Der MA hat sich an euch gewendet und geht davon aus, dass ihr sensibel damit umgeht. Mir ist schon klar, dass keine Namen genannt werden, aber seid doch mal ehrlich, die meisten wissen dann doch, wer hier gemeint ist. Geht doch besser auf das Thema "Betriebsklima" ein. Wenn euer Chef schon so eine idiotische Meinung dazu hat, könnte man hier doch mal so richtig auf den Busch klopfen...

W
wanst

23.11.2006 um 05:04 Uhr

@mona-lisa könnte es nicht sein, daß die gemobbte Person einfach nur Hilfe erwartet. Bin auch der Meinung, daß nach Rücksprache mit dem "Mobbingopfer" die Sache bei einer Betriebsversammlung diskutiert werden sollte. Wichtig ist, daß es Zeugen gibt. Meist schon ein Problem :o( Eine zusätzliche Diskussion über das Betriebsklima ist zwar auch gut, aber es spricht nicht eine Person an. Wichtig ist auch, der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Daß heißt, er hat Mobbing im Unternehmen zu unterbinden. Sollte dies nicht geschehen, kann er auf Schadenersatz verklagt werden. (Therapiekosten, Schmerzensgeld, Rechtswegkosten) Mit dieser Mitteilung sollte er schon mal vorgewarnt sein. Übrigens findest Du auch interessante Hinweise über Mobbing im wikipedia.

M
mars

23.11.2006 um 13:14 Uhr

Der Hinweis sich über Mobbing schlau zu lesen ist sehr gut. Für "Sofort-Hilfe" wäre der betroffenen Person zu empfehlen, Vorgänge, Vorfälle in einem kleinen Tagebuch mit Datum und Zeitangabe und möglichst genaue Darstellung des Herganges zu notieren. Hiermit lässt sich auch aufschlüsseln in welcher Intensität die "Übergriffe" statt finden. Der BR sollte sich dem Betroffenen immer als Gesprächspartner anbieten. Dennoch wir BR´s sind nur Laien, daher empfehlen wir, wenn es auswegslos erscheint (Arbeitgeber uneinsichtig - Betroffener kurz vor dem nervlichen und körperlichen Zusammenbruch) einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Das Allgemeine Gleichgehandlungsgesetz oder auch Antidiskriminierungsgesetz ist im August neu verabschiedet worden. Bitte beachten. Beweislast liegt nun nicht mehr nur noch bei der Arbeitgeberseite.

W
wanst

23.11.2006 um 19:36 Uhr

@ mars

Kann man im wikipedia nachlesen. Dauert auch nicht so lange. ;o) Da die Gedankengänge mancher Anwälte unbegreiflich sind, ist es mindestens genau so wichtig Zeugen zu haben. Haben selbst dadurch schon einen Prozess verloren. Aber aus Fehlern lernt man.

S
sphinx

25.11.2006 um 01:44 Uhr

Hallo,

für ein mobbingopfer ist es wichtig, dass es sich nicht allein gelassen fühlt. Der Br sollte die sorge, hilflosigkeit und verzweiflung ernst nehmen. also erstmal Zeit nehmen und erzählen lassen, dann info zu beratungsstellen u.ä. geben und beweise sichern

zu überlegen oder prüfen wäre noch, ob der br sich die sicht des mobbers anhört ggf. sogar beide seiten an einen tisch bekommt.

der verlauf einer mobbing geschichte hängt im wesentlichen davon ab, wie weit der prozess schon vorangeschritten/ verkrustet ist.

bei einer betr. versammlung würde ich mir einen mobbingberater einladen, der allgemein über definition, merkmale u.ä. von mobbing referiert.

LG

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