Erstellt am 16.10.2006 um 20:26 Uhr von Lotte
Katrin,
wenn es für Dich so belastend ist, dann schreib doch eine Beschwerde an den Vorgesetzten, dann muss er der Sache nachgehen.
unter RN 6 im BetrVG § 84 hat der Däubler geschrieben
"Gegenstand einer Beschwerde i. S. dieser Bestimmung können sein die individuelle Benachteiligung, ungerechte Behandlung oder sonstige Beeinträchtigungen des einzelnen AN. Dabei ist es unerheblich, ob der Beschwerdegrund vom AG selbst oder von einem anderen AN des Betriebs ausgeht. Ziel ist die Abstellung negativ bewerteter Zustände, wozu auch das Ausbleiben von Vorteilen gehört, wenn auf diese ein Rechtsanspruch besteht"
und unter RN 15
"Der AG hat zu prüfen, ob die Beschwerde berechtigt ist. Er muss dem AN das Ergebnis seiner Prüfung mitteilen. Der AN hat einen rechtlichen Anspruch auf einen solchen Bescheid, mit dem ihm zur Kenntnis gegeben wird, ob der AG die Beschwerde für berechtigt hält oder nicht. Bedarf es hierzu einer längeren Untersuchung, so muss der AG innerhalb einer angemessenen Frist einen Zwischenbescheid erteilen"
Den § 84 kannst Du Dir im Internet unter BetrVG durchlesen
Erstellt am 16.10.2006 um 20:36 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich habe wirklich keine Ahnung, ob der § 84 BetrVG Dein Lieblingsparagraf werden wird, doch glaube ich, dass die Fragestellerin hinsichtlich des BR-Gremiums andere Sorgen hat...
Erstellt am 16.10.2006 um 20:40 Uhr von Lotte
@Kölner,
mein Lieblingsparagraph ist wohl eher der § 87...
Weil sie Sorgen mit dem Gremium hat, dachte ich ja auch an § 84 und nicht an 85.
Was wäre denn Dein Vorschlag?
Erstellt am 16.10.2006 um 20:50 Uhr von Kölner
@Lotte
§ 20 Abs. 1 SGB V und ArbSchG (§ 3,5 usw. und da gibt es auch Deinen § 17...)
Erstellt am 16.10.2006 um 20:55 Uhr von Lotte
Kölner,
soll sie zu ihrer Krankenkasse gehen?
Auf das ArbschG könnte sie sich ja bei ihrer Beschwerde berufen.
Erstellt am 16.10.2006 um 20:58 Uhr von Kölner
@Lotte
Sorry. Da fehlte noch "in Verbindung mit SGB VII".
Erstellt am 16.10.2006 um 21:00 Uhr von Lotte
@Kölner,
was schrieb Ramses noch: Frauen kratzen, treten, beißen und schlagen mit Handtaschen...
Ich sage: Pass bloß auf...;-))
Erstellt am 17.10.2006 um 00:51 Uhr von Ralf-Fossi
Hallo Katrin,
ich weiß, das ist eine ganz "gefährliche Kiste". Letztendlich hat Mobbing nur eines zum Ziel: der Mitarbeiter soll weg!
An deiner Stelle würde ich deshalb folgende Möglichkeiten in Erwägung ziehen.
Zum Einen würde ich ersteinmal alle "Verfehlungen" der beiden Kollegen mit Datum und Uhrzeit schriftlich protokollieren.
Des Weiteren würde ich mich an eine professionelle Mobbingstelle wenden. Es gibt diverse, die sich über das Internet finden lassen. Dort kann man dir sicherlich noch mehr und bessere Ratschläge geben, als ich es hier tun kann.
Aber was du noch machen könntest. Verlange ein Gespräch mit deinem Vorgesetzten im Beisein einer Person deines Vertrauens (anderes BR-Mitglied?). Sollte dieses Gespräch nicht fruchten oder der Vorgesetzte wiegelt ab, den nächsthöheren Vorgesetzten einschalten! Allerdings solltest du auch hier möglichst in Begleitung einer Vertrauensperson (anderes BR-Mitglied) sein. immer einen Zeugen dabei haben!
In dem Gespräch solltest du deinen Vorgesetzten/nächsthöheren Vorgesetzten dann mit deinen Protokollaufzeichnungen konfrontieren.
Vielleicht wird er (hier der Vorgesetzte) sich dann bewußt, was er tut. Denn manchmal "mobben" die Vorgesetzten/Kollegen nicht bewusst. Erst wenn man es Ihnen klar macht, wie man sich als "gemobbter" fühlt, kommt die Einsicht, das man als Vorgesetzter/Kollege nicht gerade kollegial gehandelt hat.
Ich hoffe, du kannst mit dem einen oder anderen Ratschlag etwas anfangen.
Viel Glück
Erstellt am 17.10.2006 um 08:34 Uhr von viktor
In den meisten großen Städten gibt es Beratungsstellen für Mobbingbetroffene, die mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Ich denke, Paragraphen helfen in der täglichen Praxis nicht weiter (sondern erst wenn das Kind im Brunnen liegt).