Erstellt am 20.01.2011 um 17:26 Uhr von alterBrummbär
Rollmops,
§§ 84 und 85 BetrVG.
Das Wort Mobbing nimmt schon inflationäre Formen an. Hier solltet ihr prüfen ob es sich tatsächlich um Mobbing handelt.
Erstellt am 20.01.2011 um 20:18 Uhr von nicoline
Rollmops,
vielleicht machst Du Dir mal die Mühe diesen Link zu kopieren und einzufügen, dann kannst Du sicher besser abschätzen, ob es sich um Mobbing handelt:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mobbing_WasIstDas.html
Erstellt am 21.01.2011 um 12:09 Uhr von klinik
wir haben eine bv gemacht zum partnerschaftlichen verhalten im betrieb, drei ansprechpartner im unternehmen benannt die den kollegen als erste anlaufstelle dienen und den betriebsrat in der nächsten phase mit geschaltet, sowie den ag der bei akutem mobbingverhalten einzugreifen hat.
klappt super