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Gefährliche Strategien der GL - was kann BR dagegen unternehmen?

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Lotti
Jan 2018 bearbeitet

Was kann man tun wenn die GL arbeitsplatzgefährdende Geschäftspolitik betreibt, Auftraggeber verschaukelt, Personal anhält Auftraggeber zu belügen ungenügend Arbeitsmaterial zur Verfügung stellt und vertraglich vereinbarte Bedingungen dem Auftraggeber gegenüber, von dem ca 65 Festangestellte und mindestens 80 Honorarkräfte abhängig sind, nicht erfüllt. Trotz gütlich-mahnender Hinweise der Kollegen erfolgt seitens der Gl keine Einsicht, man geht im Gegenteil in eine unsinnige und beleidigende Konfrontation mit dem Auftraggeber. Die Kollegen fürchten alle um ihre Arbeitsplätze, trauen sich aber nur auf privater Basis unter dem Siegel der Verschwiegenheit mit dem BR zu einem Treffenen, da sie harte Sanktionen befürchten.

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Community-Antworten (3)

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w-j-l

17.11.2006 um 23:37 Uhr

Naja, ich weiß ja nicht, in welcher Branche Du Dich bewegst, aber nach dem was Du beschreibst, fragt man sich, ob man diesem Betrieb das Überleben wünschen soll.

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Mona-Lisa

18.11.2006 um 09:00 Uhr

@Lotti, was gedenkt denn der Betriebsrat dagegen zu unternehmen? Mit gütlich-mahnenden Hinweisen der Kollegen ändert sich demzufolge ja nicht`s.

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metatron

18.11.2006 um 22:30 Uhr

leider ist unternehmerische Dummheit nicht juristisch verboten - in Deinem Fall ist allerdings erstmal wichtig, wie viele MA euer Unternehmen hat. Davon ist letztendlich abhängig, ob ein Wirtschaftsausschuss existiert(/en sollte) oder nicht. Ohne WA sieht es schlecht im Sinne der Handlungsfähigkeit aus - aber laut § 106 BetrVG solltet Ihr einen haben (65 + 80 > 100). Über diesen ist jederzeit Einflussnahme möglich.

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