Erstellt am 17.11.2006 um 22:37 Uhr von w-j-l
Naja, ich weiß ja nicht, in welcher Branche Du Dich bewegst, aber nach dem was Du beschreibst, fragt man sich, ob man diesem Betrieb das Überleben wünschen soll.
Erstellt am 18.11.2006 um 08:00 Uhr von Mona-Lisa
@Lotti,
was gedenkt denn der Betriebsrat dagegen zu unternehmen?
Mit gütlich-mahnenden Hinweisen der Kollegen ändert sich demzufolge ja nicht`s.
Erstellt am 18.11.2006 um 21:30 Uhr von Metatron
leider ist unternehmerische Dummheit nicht juristisch verboten - in Deinem Fall ist allerdings erstmal wichtig, wie viele MA euer Unternehmen hat. Davon ist letztendlich abhängig, ob ein Wirtschaftsausschuss existiert(/en sollte) oder nicht. Ohne WA sieht es schlecht im Sinne der Handlungsfähigkeit aus - aber laut § 106 BetrVG solltet Ihr einen haben (65 + 80 > 100). Über diesen ist jederzeit Einflussnahme möglich.