Spinkontrolle durch GL - was kann BR dagegen tun ?
Hallllloooo
Ich habe mal eine Frage.
Ist es richtig das die GL nach belieben eine Spintkontolle durchführen kann, nur weil sie der Meinung ist das in unserem Betrieb Diebstahl begangen wird. Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, denn dabei geht es ja auch um die Privatsphäre.
Es währe nett, wenn Ihr mir bei diesem Thema helfen könntet. Zu diesem Thema finde ich nichts im Netz
Community-Antworten (4)
15.02.2007 um 01:04 Uhr
Soweit ich weiß sind Spind und Taschenkontrollen vorher anzukündigen. Der BR muß informiert und anwesend sein. Weigert sich der MA seinen Spind oder Tasche zu öffnen, kann die GL die Polizei hinzuholen, die dann mit dem Begriff "Gefahr im Verzug" die Durchsuchungen vornehmen kann. Falls ich falsch liege, bitte korrigieren.
Gruß Stefan
15.02.2007 um 09:40 Uhr
Ja, das ist ja richtig. Aber die Frage ist ob er, weil er ein Verdacht hat das einer klaut, die Polizei rufen und einfach alle Spinde kontrolieren darf, bis er etwas gefunden hat. Ich finde das den anderen gegenüber nicht fair, denn das heist ja das der Chef zu keinem der über 140 Mitarbeiter hat.
Was können wir BR - Mitglieder genau dagegen tun. Ich weis wir haben Mitbestimmungsrecht. Nun habe ich aber schon oft gelesen, dass die Polizei auch gegen unser unser Entscheit handeln kann. stimmt das??
15.02.2007 um 12:23 Uhr
Keine Taschenkontrolle ohne Betriebsrat: Kündigung unwirksam Dienstag, den 22. August 2006 Die Ergebnisse von Taschenkontrollen sind bei Nichtbeachtung der Abläufe gemäß einer Betriebsvereinbarung zu Personalkontrollen nicht verwertbar, so das Landesarbeitsgericht Hamm in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (Urteil vom 28.07.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 1376/05). In einer Verkaufsstelle wurden zwei Mitarbeiterinnen einer Kontrolle unterzogen. In einer Jacke der Klägerin, die sich in einem Spind befand, wurde ein Lippenstift […]
15.02.2007 um 12:33 Uhr
Wenn die GL eine Spindkontrolle ohne Euer Wissen durchführt, ist das ein Verstoß gegen das MBR. Es sei denn Ihr habt eine BV über Spind- und Taschenkontrollen. Dann müßt Ihr aber trotzdem über die Durchführung informiert werden. Thema Polizei hmmm... es gibt da die schönen Sätze "Verhältnismäßigkeit der Mittel" "Gefahr im Verzuge" Ich meine, das die Polizei wie auch die GL nur bei einem begründeten Verdacht einzelne Spinde öffnen lassen kann. Also muß ein dringender Tatverdacht gegen einen bestimmten MA vorliegen. Ich glaube nicht, das eine pauschales öffnen aller Spinde rechtmäßig ist. Aber da fagst Du am besten einen Anwalt.
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