Unser Verwaltungsleiter will unserem 7-köpfigen Betriebsrat ein neues Büro zuweisen,das im Bestfall Platz für 2-3 Personen bietet.Er verlangt , wir sollten die Sitzungen im großen Besprechungsraum der Verwaltung - gegenüber von seinem Büro - abhalten.
Auf Hinweise bzgl. §a0 BetrVG, das Fehlen von Arbeitsmaterial und das Fehlen der Anonymität bei Besprechungen mit Arbeitnehmern wischte er mit dem Argument vom Tisch, er habe keine geeigneten Räume zur Verfügung und es sei Luxus ,einen größeren Raum für ein bis zwei Sitzungen pro Woche "zu vergeuden".
Wer hat Erfahrung mit diesem Problem - hilft nur der Gang zum Gericht?