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BR-Mitglied aus 'verbundenem' Unternehmen

S
sanrad
Okt 2018 bearbeitet

Folgende Annahme: Firma B ist Tochter von Firma A. Die Mitarbeiter der Firmen haben Arbeitsverträge der jeweiligen Firma. Am Standorrt Firma B sitzen Mitarbeiter der Firma A. Die Aufgaben der Mitarbeiter überschneiden sich. Hier nun zwei Fragen:

  • ist der BR in Firma B zuständig für Mitarbeiter Firma A am Standort Firma B ?
  • kan ein Mitarbeiter der Firma A ein BR-Mitglied des BR der Firma B werden / sein ?
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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

15.10.2018 um 11:54 Uhr

Sofern es sich hier nicht um Arbeitnehmerüberlassung handelt sind beide Fragen mit "Nein" zu beantworten.

S
sanrad

15.10.2018 um 12:28 Uhr

hm, was genau definiert die Arbeitnehmerüberlassung ? Hier die existierende Konstellation genauer: Mitarbeiter der Firma A sitzen in den Räumen der Firma B. Oft werden Projekte von Mitarbeitern beider Firmen durchgeführt. Verwaltung, Technik, EDV werden von beiden gemeinsam genutzt. So ist per Organigramm auch eine Zuordnung von Mitarbeitern der Firma A zu einer Abteilung unter Leitung eines Teamleiters der Firma B definiert und gelebt.

I
ickederdicke

15.10.2018 um 12:49 Uhr

1.Frage, ja.Für alle ausser Werkverträgler seit ihr auch am Standort zuständig. 2.Frage Nein, da kein Mitarbeiter Firma B

S
sanrad

16.10.2018 um 09:16 Uhr

und wie definieren sich in diesem Zusammenhang "überlassene Mitarbeiter/innen" aus einem anderen Konzernunternehmen ?

oder auch anders: dürfen sich Mitarbeiter wählen lassen, die in die Organisation des konkreten Betriebes eingegliedert sind ...... auch wenn sie nicht einen Arbeitsvertrag des konkreten Betriebs haben, sondern einen Arbeitsvertrag eines anderen Betriebs innerhalb des Konzern ?

In diesem Zusammnehang stellte sich uns auch die Frage: gibt es die Definition des Firmen-Betriebsrats bzw. des Standortbetriebsrat ?

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