Kann der BR da was unternehmen? Ist das Belästigung?
Hallo,
wir haben bei uns im Betrieb folgende Situation: Mitarbeiter A ist in Mitarbeiterin B verliebt, B weiß das. B hält sich auffällig oft bei Mitarbeiter C auf. Das ist räumlich sehr nahe am Arbeitsplatz von A, so dass er das zwangsläufig mitbekommt.
A fühlt sich dadurch in seiner Konzentration gestört und spricht B darauf an. B sagt, es ginge bei den Gesprächen mit C um die Arbeit, was A aber nicht glaubt. Er sagt, seine schlechte Arbeitsleistung in der letzten Zeit seien darauf zurückzuführen, dass sie ständing bei C sei. A erlebt das als Gewalt gegen ihn. Sie soll das bitte unterlassen. Andernfalls werde A sich an den Betriebsrat wenden und sich über die Belästigung beschweren.
Bisher gibt es noch keine offizielle Beschwerde, sondern nur Gemunkel. Aber wenn sie kommt: Was kann der BR da überhaupt machen? Was würdet ihr tun? Würde es für euch einen Unterschied machen, ob B und C tatsächlich die von A vermutete Affäre haben?
Danke für eure Meinungen :-)
Community-Antworten (15)
10.10.2016 um 18:40 Uhr
Das ist keine "Diskriminierung".
http://www.hans-gottlob-ruehle.de/ArbeitsrechtXXI/Arbeitsrecht249/arbeitsrecht249.html
man beachte dort insbesondere Nr. 4 !
10.10.2016 um 14:26 Uhr
Hallo Eichhörnchen,
gar nichts! Soweit ich das sehe, gibt es keinerlei Fakten und das ganze hört sich sehr nach Kindergarten an.
Jemand hat mal geschrieben "der BR muss nicht über jedes Stöckchen springen, das man ihm hinhält" - das finde ich für diesen Fall sehr passend.
10.10.2016 um 14:43 Uhr
Ich komm aus dem Lachen nicht mehr raus. ... Er fühlt sich belästigt. Hmmm, der BR könnte da, naja, oder auch vielleicht ... oder nicht? Lass ihn doch erst mal kommen, hört euch seine Geschichte an und empfehlt ihm anschließend, seine Hormone in Ordnung zu bringen. ;))
10.10.2016 um 14:44 Uhr
Erst einmal abwarten und hoffen, dass das Problem sich erledigt.
Wenn die Beschwerde kommt, ist natürlich immer die Frage, wie sie genau lautet. Erst dann kann man sagen, wie man die Sachen angehen kann.
Dann muss eine Sitzung statt finden und der BR muss eine Entscheidung fällen (siehe § 85 BetrVG)
Liegen lassen ist dann jedenfalls der falsche Weg.
10.10.2016 um 15:44 Uhr
der MA sollte sich sehr gut überlegen, ob er eine Beschwerde im Rahmen des § 85 an den BR macht. Aus meiner Sicht wäre die einzige Antwort des BR: "wir haben drüber geredet und halten die Beschwerde für nicht gerechtfertigt". Damit hätte sich der MA nur noch mehr zum Narren gemacht, als ohnehin schon.
@ gironimo
Wie sollte hier eine Beschwerde lauten, die Erfolg versprechen könnte ? A sollte seine Gefühle unter Kontrolle bringen. Sonst könnte er irgendwann arge Schwierigkeiten im Beruf bekommen.
Die einzige Möglichkeit, noch etwas aktiv zu "ändern" wäre, B regelmäßig beim Chef anzuschwärzen, weil Sie "flirten" etc., statt sich um die Arbeit zu kümmern. Da wäre aber A ganz schnell bei den Kollegen "unten durch" und würde sich vermutlich das Leben nur noch mehr zur Hölle machen.
10.10.2016 um 15:56 Uhr
Egal was der Beschwerdegegenstand ist, sollte der BR immer das selbe tun:
Den Beschwerdeführer über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens in Kenntnis setzen und ihn fragen, ob er das als offizielle Beschwerde behandelt haben will. Ggf. bittet man ihn noch, die Beschwerde schriftlich zu formulieren.
Danach geht alles seinen sozialistischen Gang: BR-Sitzung mit Beschluss über die Berechtigung der Beschwerde und ggf. Weitergabe an den Arbeitgeber zur Erledigung.
Dem Arbeitgeber wird man nicht verdenken können wenn er mit A ein Gespräch zu seinen Schlechtleistungen führt.
10.10.2016 um 17:08 Uhr
Habt Ihr eine BV "Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz- Flirtverbot"?
10.10.2016 um 17:14 Uhr
Eichhörnchen B hält sich auffällig oft bei Mitarbeiter C auf. *B sagt, es ginge bei den Gesprächen mit C um die Arbeit, was A aber nicht glaubt. * Dieses ist eine ernst gemeinte Nachfrage: Wäre es auch möglich, die Gespräche über die Arbeit telefonisch zu führen, oder muss man dazu zwingend den Arbeitsplatz von C aufsuchen?
10.10.2016 um 17:41 Uhr
"Wäre es auch möglich, die Gespräche über die Arbeit telefonisch zu führen, oder muss man dazu zwingend den Arbeitsplatz von C aufsuchen?"
Bitte dem Threadersteller keinen Hinweis darauf liefern, er dürfe in die Gewohnheiten von B und C eingreifen. Sofern B und C lieber persönlich miteinander reden und kein Chef damit ein Problem hat (Zeitmanagement), ist die Antwort auf diese Frage völlig irrelevant.
10.10.2016 um 18:23 Uhr
Nein, wir haben keine BV "Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz- Flirtverbot". Wir haben die üblichen Regeln, die u.a. Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung untersagen. Nur ist das Problem von A ja nicht, dass irgendwer sexuell belästigt wird, sondern eher, dass er nicht "belästigt" wird. Nur ob das schon Diskriminierung ist... ?
10.10.2016 um 18:30 Uhr
@nocoline: Deswegen hatte ich ja gefragt, ob es einen Unterschied macht, ob die beiden wirklich eine Affäre haben.
Selbst wenn die da ungehemmt flirten würden, wäre das ein Problem? Moralisch vielleicht schon, denn beide sind verheiratet. Aber z.B. von der Arbeitszeit her wäre es unkritisch. Wir haben Vertrauensarbeitszeiten, so dass es aus Unternehmenssicht egal wäre, solange sie die Zeiten vor- oder nacharbeiten.
10.10.2016 um 22:09 Uhr
Bitte dem Threadersteller keinen Hinweis darauf liefern, er dürfe in die Gewohnheiten von B und C eingreifen. Sofern B und C lieber persönlich miteinander reden und kein Chef damit ein Problem hat (Zeitmanagement), ist die Antwort auf diese Frage völlig irrelevant. Das ist deine Meinung, ich sehe das etwas anders, aber, das werde ich hier nicht öffentlich diskutieren.
10.10.2016 um 22:25 Uhr
Schliese mich da @nicoline voll und ganz an.
11.10.2016 um 00:42 Uhr
Kindergarten.
11.10.2016 um 02:27 Uhr
@blackjack Du, ich und andere Altgediente würden es so sehen. Darum geht es aber nicht.
Verwandte Themen
Gemeinsamer Betriebsrat mehrerer Unternehmen nach Betriebsübergang
ÄlterHallo, ich habe folgende Fragen. Zwei unternehmen haben im November 2006 einen Betriebsübergang vollzogen. Es handelt sich dabei um das Unternehmen in dem ich beschäftigt, und auch Mitglied des Be
Gültigkeit von Betriebsvereinbarung bei Betriebsübergang eines Betriebsteils
ÄlterGuten Morgen liebe Community, wir haben da eine spezielle Frage zu der wir bisher noch keine verbindliche Einigung finden konnten. Folgendes Szenario: Aus Unternehmen A (mit Betriebsrat) wird ein Be
Wählerliste und Unternehmensstruktur
ÄlterHallo, wir bereiten gerade Betriebsratswahlen vor und sind mit dem AG uneinig wer in die Wählerliste darf. Folgende Struktur haben wir: Unternehmen A am Standort X:Hier ist der Betriebsrat ansässi
Liegt ein Gemeinschaftsbetrieb vor?
ÄlterHallo zusammen, bitte habt Nachsicht mit mir, denn mir wurde gekündigt und ich muss mich mit der rechtlichen Materie erst noch vertraut machen, da ich gegen die Kündigung klagen werde. Zu meiner Sit
Müssen Arbeitnehmer in anderem Unternehmen aushelfen?
ÄlterHallo, Ich hab mal eine Frage. Ich arbeite in Unternehmen A und in der gleichen Stadt gibt es noch Unternehmen B, welches vom gleichen Chef betrieben wird. Diese sind dennoch getrennt voneinander und