Erstellt am 10.10.2016 um 12:26 Uhr von RoterFaden
Hallo Eichhörnchen,
gar nichts!
Soweit ich das sehe,
gibt es keinerlei Fakten und das ganze hört sich sehr nach Kindergarten an.
Jemand hat mal geschrieben "der BR muss nicht über jedes Stöckchen springen,
das man ihm hinhält" - das finde ich für diesen Fall sehr passend.
Erstellt am 10.10.2016 um 12:43 Uhr von Zappelmann
Ich komm aus dem Lachen nicht mehr raus. ... Er fühlt sich belästigt. Hmmm, der BR könnte da, naja, oder auch vielleicht ... oder nicht?
Lass ihn doch erst mal kommen, hört euch seine Geschichte an und empfehlt ihm anschließend, seine Hormone in Ordnung zu bringen. ;))
Erstellt am 10.10.2016 um 12:44 Uhr von gironimo
Erst einmal abwarten und hoffen, dass das Problem sich erledigt.
Wenn die Beschwerde kommt, ist natürlich immer die Frage, wie sie genau lautet. Erst dann kann man sagen, wie man die Sachen angehen kann.
Dann muss eine Sitzung statt finden und der BR muss eine Entscheidung fällen (siehe § 85 BetrVG)
Liegen lassen ist dann jedenfalls der falsche Weg.
Erstellt am 10.10.2016 um 13:44 Uhr von celestro
der MA sollte sich sehr gut überlegen, ob er eine Beschwerde im Rahmen des § 85 an den BR macht. Aus meiner Sicht wäre die einzige Antwort des BR: "wir haben drüber geredet und halten die Beschwerde für nicht gerechtfertigt". Damit hätte sich der MA nur noch mehr zum Narren gemacht, als ohnehin schon.
@ gironimo
Wie sollte hier eine Beschwerde lauten, die Erfolg versprechen könnte ? A sollte seine Gefühle unter Kontrolle bringen. Sonst könnte er irgendwann arge Schwierigkeiten im Beruf bekommen.
Die einzige Möglichkeit, noch etwas aktiv zu "ändern" wäre, B regelmäßig beim Chef anzuschwärzen, weil Sie "flirten" etc., statt sich um die Arbeit zu kümmern. Da wäre aber A ganz schnell bei den Kollegen "unten durch" und würde sich vermutlich das Leben nur noch mehr zur Hölle machen.
Erstellt am 10.10.2016 um 13:56 Uhr von Pjöööng
Egal was der Beschwerdegegenstand ist, sollte der BR immer das selbe tun:
Den Beschwerdeführer über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens in Kenntnis setzen und ihn fragen, ob er das als offizielle Beschwerde behandelt haben will. Ggf. bittet man ihn noch, die Beschwerde schriftlich zu formulieren.
Danach geht alles seinen sozialistischen Gang: BR-Sitzung mit Beschluss über die Berechtigung der Beschwerde und ggf. Weitergabe an den Arbeitgeber zur Erledigung.
Dem Arbeitgeber wird man nicht verdenken können wenn er mit A ein Gespräch zu seinen Schlechtleistungen führt.
Erstellt am 10.10.2016 um 15:08 Uhr von titapropper
Habt Ihr eine BV "Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz- Flirtverbot"?
Erstellt am 10.10.2016 um 15:14 Uhr von nicoline
Eichhörnchen
*B hält sich auffällig oft bei Mitarbeiter C auf.*
*B sagt, es ginge bei den Gesprächen mit C um die Arbeit, was A aber nicht glaubt. *
Dieses ist eine ernst gemeinte Nachfrage:
Wäre es auch möglich, die Gespräche über die Arbeit telefonisch zu führen, oder muss man dazu zwingend den Arbeitsplatz von C aufsuchen?
Erstellt am 10.10.2016 um 15:41 Uhr von celestro
"Wäre es auch möglich, die Gespräche über die Arbeit telefonisch zu führen, oder muss man dazu zwingend den Arbeitsplatz von C aufsuchen?"
Bitte dem Threadersteller keinen Hinweis darauf liefern, er dürfe in die Gewohnheiten von B und C eingreifen. Sofern B und C lieber persönlich miteinander reden und kein Chef damit ein Problem hat (Zeitmanagement), ist die Antwort auf diese Frage völlig irrelevant.
Erstellt am 10.10.2016 um 16:23 Uhr von Eichhörnchen
Nein, wir haben keine BV "Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz- Flirtverbot". Wir haben die üblichen Regeln, die u.a. Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung untersagen. Nur ist das Problem von A ja nicht, dass irgendwer sexuell belästigt wird, sondern eher, dass er nicht "belästigt" wird. Nur ob das schon Diskriminierung ist... ?
Erstellt am 10.10.2016 um 16:30 Uhr von Eichhörnchen
@nocoline: Deswegen hatte ich ja gefragt, ob es einen Unterschied macht, ob die beiden wirklich eine Affäre haben.
Selbst wenn die da ungehemmt flirten würden, wäre das ein Problem? Moralisch vielleicht schon, denn beide sind verheiratet. Aber z.B. von der Arbeitszeit her wäre es unkritisch. Wir haben Vertrauensarbeitszeiten, so dass es aus Unternehmenssicht egal wäre, solange sie die Zeiten vor- oder nacharbeiten.
Erstellt am 10.10.2016 um 16:40 Uhr von celestro
Das ist keine "Diskriminierung".
http://www.hans-gottlob-ruehle.de/ArbeitsrechtXXI/Arbeitsrecht249/arbeitsrecht249.html
man beachte dort insbesondere Nr. 4 !
Erstellt am 10.10.2016 um 20:09 Uhr von nicoline
*Bitte dem Threadersteller keinen Hinweis darauf liefern, er dürfe in die Gewohnheiten von B und C eingreifen. Sofern B und C lieber persönlich miteinander reden und kein Chef damit ein Problem hat (Zeitmanagement), ist die Antwort auf diese Frage völlig irrelevant.*
Das ist deine Meinung, ich sehe das etwas anders, aber, das werde ich hier nicht öffentlich diskutieren.
Erstellt am 10.10.2016 um 20:25 Uhr von DummerHund
Schliese mich da @nicoline voll und ganz an.
Erstellt am 10.10.2016 um 22:42 Uhr von blackjack
Erstellt am 11.10.2016 um 00:27 Uhr von DummerHund
@blackjack
Du, ich und andere Altgediente würden es so sehen. Darum geht es aber nicht.