Hallo zusammen,

unsere MitarbeiterInnen sind alle im Außendienst eines Jugendhilfeträgers tätig, führen ambulante Arbeit in den Familien und/oder im Rahmen des Betreuten Wohnens bei psychisch Kranken Leuten durch. Die meisten von uns sind den ganzen Tag über - oft über die übliche Bürozeit hinaus - an verschiedenen Orten der Stadt im Einsatz, wir sollen stets erreichbar sein (für unseren Arbeitgeber, für Ämter, Ärzte, etc., oftmals geht es um Krisenintervention), erhalten aber kein Diensthandy, mit der Begründung, daß wir Telefonate im Büro führen können - das ist in der Praxis aber ÜBERHAUPT nicht umsetzbar!

Fragen:
1. wie sind die Erfahrungen bei der Durchsetzung von Diensthandys für AußendienstmitarbeiterInnen?
2. wie kann sich der Betriebsrat diesbezüglich positionieren, kann er auf Paragraphen im Arbeitsrecht verweisen?

Bisher stellen wir alle immer noch unsere Privathandys zur Verfügung - natürlich auf unsere Kosten!