Hallo zusammen! Uns - also dem Betriebsrat - wurde durch einen Kollegen seine Beschwerde übergeben. Er erhielt eine Abmahnung. Wir haben in diesem Fall recherchiert und festgestellt, daß die Abmahnung völlig zu Unrecht ausgesprochen wurde, und zwar schon deshalb, weil sie auf einer falschen Behauptung des AG basiert. Es erfolgte die schrftl. Stellungnahme an den AG mit der Aufforderung, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. AG lehnte dies ab. Eine mündliche Erörterung zw. BR u. AG folgte - ohne Erfolg: Der AG weiß von dem Unrecht gegenüber dem Kollegen, könnte anderes auch nicht beweisen und nimmt die Abmahnung dennoch nicht zurück! Der Kollege selbst würde nicht zum Arbeitsgericht gehen .... abhängig beschäftigt, also Skrupel ... usw. Unser verbleibende Weg wäre der einer Einigungsstelle! Sollten wir ihn gehen? Oder lassen wir lieber "die Kirche im Dorf" und belassen es bei diesem "Ergebnis"?