Androhung von Abmahnung - was kann der BR tun?
Wie kann man als Betriebsrat gegen eine Abteilungsleitung vorgehen, die Ihren Mitarbeitern androht, es würde "Abmahnungen hageln" wenn Sie es nochmal wagen würden, schriftlich Qualitätsmängel (Hygiene) an sie zu melden?
Community-Antworten (4)
29.03.2006 um 12:08 Uhr
Mein Vorschlag: Diesen Abteilungsleiter zur Sitzung des Betriebsrates bitten. Man habe gehört, dass er massenweise Abmahnungen machen wolle. Damit habe dann ja auch der BR zu tun. Das würde ja darauf hinweisen, dass es in seiner Abteilung einen Regelungsbedarf geben könne, woran der BR sich pflichtgemäß und gerne konstruktiv beteiligen möchte.
Die Chancen sind zwar gut, dass das alles eh in einer Schreierei endet (also den Einladungstermin ehr ans Ende der Sitzung legen). Auch ist unwahrscheinlich, das der Typ sich reumütig heulend bekehren lässt - Man muss nicht gewinnen - man muss auch mal klar machen, dass man ein Ärgernis sein kann. Und es ist immer noch besser der juristisch besser abgesicherte BR "schlägt" sich mit ihm als die rechtlich schlechter gestellten Untergebenen.
Vermutlich kommt da nicht viel raus - aber allein, wenn schon in seiner Abteilung bekannt wird, dass der BR ihn deswegen herzitierte, fängt das schon mal gut an.
29.03.2006 um 12:24 Uhr
"Damit habe dann ja auch der BR zu tun."
Nö!!!!
Ich will mich jetzt mal in die Rolle des Kunden bei einem bekannten Verbrauchermarkt versetzen: Die Vorstellung dass es dort regelmäßig zu Hygienemängeln in der Frischfleischabteilung kommt, diese schriftlich an die Marktleitung gemeldet wurden und die verantwortlichen Mitarbeiter nicht einmal abgemahnt werden lässt mich (trotz meines eigentlich großen Herzens für Arbeitnehmer) schaudern. Solche Abmahnungen können im Übrigen die Arbeitsplätze ALLER Kollegen sichern.
29.03.2006 um 15:48 Uhr
Nö!!!
Nix da, da stehe ich zu: Ein BR, der sich nicht um Abmahnungen kümmert, dem gehört gehörige anner Nase gezogen!!
Auch das Ramses II - Konstrukt tut: immerhin ist der BR doch auch dem Wohle der Firma verpflichtet!
29.03.2006 um 17:50 Uhr
Im Rahmen einer Abmahnung ist der BR nicht anzuhören.
Alles weitere was nach der Abmahnung folgt sollte vor allem mit dem betroffenen AN besprochen werden.
Ansonsten (meine Meinung): Mancher BR täte seinen Kollegen einen größeren Gefallen wenn er sich bei Abmahnungen eher zurückhalten würde.
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