Abmahnung eines BR.Mitglieds - was tun?
Hallo Betriebsräte,bin ein BR-mitglied und werde gemobbt,nun wollen Sie mir eine 2.Abmahnung wegen der Arbeit geben.
Bin seit 14 Jahren in der Firma
Wie soll Ich mich verhalten,soll Ich ruhig bleiben,oder zur NGG gehen.
Bei meiner 1.Abmahnung hat mein BR-vorsitzender nicht viel getan.
Community-Antworten (6)
06.09.2009 um 23:05 Uhr
@Micky Von wem wirst du gemobbt? Wie gestaltet sich das Mobbing? Und was wird abgemahnt?
07.09.2009 um 10:56 Uhr
@Micky
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Der BR-Vorsitzende handelt i.d.R. nur wenn er vom BR dazu den Auftrag hat. Zuständig wäre erstmal der BR - und der hat mir Abmahnungen auch nichts zu tun. Abmahnungen sind einzig Deine Sache. Der BR kann (und sollte) Dich beraten und ggf. bei der Ausformulierung einer Gegendarstellung unterstützen. Das tut er aber nicht von Amts wegen, sondern nur wenn Du ihn darum bittest.
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Abmahnungen müssen konkret die Verfehlung bemängeln, die der AN begangen hat. Wiederholt der AN den Fehler trotz Abmahnung, gibt es normalerweise keine 2. Abmahnung zum selben Fehler, sonder die Kündigung. 2. Abmahnungen dieser Art sind relativ bedeutungslos, außer der AG will damit einen eher belanglosen Fehler als große Sache hinstellen. Ob er damit Erfolg hat ist allerdings fraglich.
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Eine Abmahnung zu einem anderen Fehler macht die Sache auch nicht schlimmer. Von der Sorte kann man 100 Abmahnungen bekommen ohne das es von (kündigungsrelevanter) Bedeutung wäre. Die Variante "Sie haben jetzt 10 Abmahnungen wegen 10 Fehlern, wir kündigen weil uns das zu viele abgemahnte Fehler sind" gibt es nicht. Lediglich die Variante "X Abmahnungen wegen verschiedenen Fehlern aus ein und demselben Bereich" z.B. mehrere Abmahnungen wegen verschiedenen Verstößen gegen ein und dieselbe Arbeitsanweisung kann (aber muss nicht) bedeutungsvoll werden. Man darf halt die abgemahnten Fehler nicht wiederholen. Sonst -> Kündigung.
07.09.2009 um 16:29 Uhr
"Eine Abmahnung zu einem anderen Fehler macht die Sache auch nicht schlimmer. Von der Sorte kann man 100 Abmahnungen bekommen ohne das es von (kündigungsrelevanter) Bedeutung wäre."
Das ist vollkommener Blödsinn.
"Die Variante "Sie haben jetzt 10 Abmahnungen wegen 10 Fehlern, wir kündigen weil uns das zu viele abgemahnte Fehler sind" gibt es nicht."
Siehe oben .
Voraussgesetzt, dass die
08.09.2009 um 14:20 Uhr
Hallo, du bist ein BR- Mitglied - also man kann dich nicht orgnungsgemäß kündigen. Um dir Ratschläge geben zu können, bräuchte man mehr Informationen. Hast du schlecht gearbeitet? Machst du zu oft Fehler? Oder hat man dich auf deinem Arbeitsplatz nicht wegen der BR-Arbeit entlasstet? Oder hast du dich wegen der BR- Arbeit ablemeldet , bist gegangen und dann abgemahnt worden. Nur Fragen.... Nimm dir die Zeit und lass dich von der Gewerkschaft beraten.
08.09.2009 um 15:05 Uhr
Oder liegt das Problem darin, das ein BRM jetzt erkennen muss, das auch BRM keine Greencard besitzen?
09.09.2009 um 10:10 Uhr
@Peanuts
Das ist vollkommener Blödsinn.
Ich gebe gerne zu, das mir die "100 bzw. 10 Abmahnungen" einfach so rausgerutscht sind, weil ich die Geschichte mit der "2. Abmahnung" nicht mehr hören kann. Dazu kam sie im Forum in den letzten Tagen einfach zu oft vor. Aber grundsätzlich kann eine abmahnungsbedürftige verhaltensbedingte Kündigung nur rechtswirksam ausgesprochen werden, wenn der konkrete Sachverhalt (oder ein verwandter Sachverhalt - siehe z.B. BAG 2 AZR 818/06) bereits abgemahnt wurde. Von vollkommen abweichenden Sachverhalten kann der AG in der Regel keine Kündigungsrelevanz ableiten. Und teilweise reichen auch relativ geringe Abweichungen (siehe obiges Urteil) damit die Gerichte die Abmahnung nicht mehr als relevant anerkennen. 100 Abmahnungen zu unterschiedlichen Sachverhalten und ein AG der dabei einfach nur zuschaut sind so wahrscheinlich wie eine absolute Mehrheit der SPD bei der Bundestagswahl, aber das steht auf einem anderen Blatt. Und das unsere AG auch rechtsunwirksam Kündigen und das Arbeitsverhältnis trotzdem aufgelöst wird, weil sich die AN entweder nicht wehren oder lieber gegen Abfindung gehen steht auch auf einem anderen Blatt.
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