Abmahnung, was nun
Hallo Kollegen,
was rät man einem Mitarbeiter der eine Abmahnung erhalten hat und sich an den BR wendet. Soll er eine Gegendarstellung schreiben, ja oder nein. Wie soll ers sich grundsätzlich verhalten.
Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (8)
20.06.2006 um 14:26 Uhr
Eine pauschale Antwort kann man nicht geben, wenn man den Sachverhalt nicht kennt.
Wenn die Abmahnung ungerechtfertigt wäre oder den sachverhalt falsch wieder gibt und damit zurechnen wäre, dass sie unter Umständen arbeitsrechtlich mal eine Rolle spielen könnte, könnte es sinnvoll sein, eine Gegendarstellung zu schreiben, damit ggf. im Kündigungsfall vor Gericht geprüft werden könnte, ob die Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung eine Rolle spielt. Kommt vermutlich auf den Einzelfall an.
Wenn die Abmahnung gerechtfertigt war, sollte man ggf. besser hingehen, sich die Abmahnung zu Herzen nehmen und Besserung geloben :-)
20.06.2006 um 14:33 Uhr
Wenn der Sachverhalt nur falsch wiedergegegeben wird (aber einen wahren Kern hat), sllte man im Allgemeinen besser auf eine Gegendarstellung verzichten.
Die Korrektheit einer Abmahnung kann auch noch im Kündigungsschutzprozess angezweifelt werden.
20.06.2006 um 14:33 Uhr
Wenn die Abmahnung formaljuristisch nichts taugt, sollte von einer Gegendarstellung unbedingt Abstand genommen werden.
20.06.2006 um 14:39 Uhr
Ramses II, Kölner, ihr mögt recht haben! Aber überzeugt mal einen Mitarbeiter, der seine Darstellung des Vorfall`s unbedingt bei der Abmahnung dabei haben will!
20.06.2006 um 14:53 Uhr
@Mona-Lisa Dann überzeugt man dem AN, das es besser ist, so etwas nicht zu tun! Das macht die Polizei im Strassenverkehr auch. Und das täglich und immer wieder!
20.06.2006 um 16:15 Uhr
Langsam beginne ich den Sinn hinter der hier mal propagierten "stillen Gegendarstellung" zu verstehen. ;-)
20.06.2006 um 16:33 Uhr
@Ramses II Weil sie alle "w-j-l" zugestellt werden!
22.06.2006 um 16:36 Uhr
Meiner Meinung nach ist es am besten nichts zu machen. Lieber eine Gegendarstellung nur für sich selber schreiben und zu hause abheften. Der AG muß im Kündigungsschutzprozeß (wenn es dazu kommt!) doch die Richtigkeit beweisen. Also warum Ihn auch noch helfen???
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