W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung - wie zeitnah darf diese ausgesprochen werden?

B
BR-Mausi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wie lange bzw. wie zeitnah kann der AG einen AN abmahnen? Eine ehemalige BR Kollegin von mir, wird seit sie nicht mehr ordentliches Mitglied ist, ständig von der GF tyrannisiert. Jetzt geben Sie ihr eine Abmahnung für einen Vorfall, der länger als 4 Wochen zurückliegt. Geht das denn?

7.755018

Community-Antworten (18)

M
Mona-Lisa

24.11.2006 um 22:42 Uhr

@BR-Mausi, es gibt keine Zeitvorgabe, bis wann eine Abmahnung ausgesprochen werden kann. Es kommt auch darauf an, zu welchem Zeitpunkt dem AG der Vorfall bekannt geworden ist. Im allgemeinen sagt man, dass die Abmahnung zeitnah erfolgen soll, was man auch immer unter zeitnah versteht.....

B
BR-Mausi

24.11.2006 um 23:01 Uhr

@Lotte, habe so eine Antwort erwartet. Dem AG ist der Vorfall am nächsten Tag durch eine Kollegin von ihr bekannt geworden.

M
Mona-Lisa

24.11.2006 um 23:19 Uhr

@BR-Mausi, bin zwar nicht Lotte :-)) aber vielleicht hat der AG noch verschiedene Nachforschungen betrieben. Übrigens, nett von der Kollegin....

L
Lotte

24.11.2006 um 23:35 Uhr

Moni-Lischen, darf ich dann auch mal Mona-Lisa sein? :-)))

M
Mona-Lisa

24.11.2006 um 23:37 Uhr

@Lottili, ist dein Lächeln auch so unergründlich?

B
BR-Mausi

24.11.2006 um 23:54 Uhr

@Mona-Lisa, bin untröstlich, habe wohl zuviel im Forum gestöbert. Eure beiden Namen tauchten immer wieder mal auf.

W
wölfchen

25.11.2006 um 10:14 Uhr

Hier geistert immer rum, dass der AG sich mit seiner Abmahnung alle Zeit der Welt lassen kann. Das ist nicht ganz so! Habe einen Artikel gefunden, den ich Euch allen nicht vorenthalten will, kopiere den jetzt hier rein, weil er auch nicht unendlich lang ist.

Wichtiges Urteil: Nach 6 Monaten darf nicht mehr abgemahnt werden Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat im letzten Jahr eine wichtige Klarstellung vorgenommen: Danach gibt es jetzt so etwas wie eine „verspätete Abmahnung“, diese ist unwirksam. Im entschiedenen Fall ging beim Arbeitgeber eine Beschwerde über einen bestimmten Arbeitnehmer im Februar ein. Mit diesem Vorwurf konfrontierte der Arbeitgeber den betreffenden Arbeitnehmer allerdings erst im August und sprach dann auch eine Abmahnung aus. Das sei zu spät, meinte das Gericht. Denn durch sein langes Zuwarten habe der Arbeitgeber gezeigt, dass er den Verstoß nicht als sanktionswürdig ansehe. LAG Nürnberg, Beschluss vom 14.06.2005, AZ6 Sa 367/05

L
Lotte

25.11.2006 um 13:26 Uhr

Mona-Lisa, das wirst Du wohl erst auf dem Fernsehturm feststellen können ;-))

M
Mona-Lisa

25.11.2006 um 13:41 Uhr

@Lotte, Sollte der Beulenempfänger mangels Mut nicht auftauchen, könntest du mich mit Tipp`s versorgen, wie ich wölfchen seinen "Kater" austreiben kann!

B
Bergmann

25.11.2006 um 17:48 Uhr

Moment mal :

haben wir was verpasst-steht der Termin auf dem Fernsehturm fest ? Welche Größe soll die Keule haben ?

Glück Auf

M
Mona-Lisa

25.11.2006 um 17:52 Uhr

@Bergmann, irgendwie bist du zuviel "unter Tage" :-))

B
Bergmann

25.11.2006 um 17:57 Uhr

@ Mona-Lisa , da ich in der Tiefe rumwühle bin ich so erpickt auf den Fernsehturm-die Beule ist nur so nebenbei !!Bergleute sind immer mit Leib und Seele dabei-was immer sie auch machen-das unterscheidet uns von anderen Berufen !;-)))

K
Kölner

26.11.2006 um 01:44 Uhr

Beulengeber, Beulenempfänger, Fernsehturm, Ramses, Lächeln, Lottili... ...es wird Zeit, dass die WAF ein Seminar spendiert!

B
Bergmann

26.11.2006 um 03:37 Uhr

@ Kölner ,

ein WAF Seminar-toll ! Aber zu welchen Thema,etwa zum Klären des "C" und wo soll es stattfinden-mein Vorschlag-der Fernsehturm (Wo auch sonst !).

W
Waschbär

27.11.2006 um 11:30 Uhr

HAAALOOOO,

Der Waschbär, will auch mit zum Fernsehturm /Bergbau Seminar !!!!!!

Habe mir Schon Extra einen Schwindel-freifen-vogel bei "Ruhr Rin und Rut" Bestellt !

L
Lotte

27.11.2006 um 16:12 Uhr

waschbär, willst Du von außen reingucken? Oder warum brauchst Du einen Vogel?;-)

Mona-Lisa, habe mal gehört, dass ein rohes Ei mit Hering hilft.;-)

wölfchen, "Zwar gibt es keine Ausschlussfrist, in welchem Zeitraum nach einem dem Arbeitgeber bekannt gewordenen Vorfall die Abmahnung zu erfolgen hat. Wenn ein Arbeitgeber allerdings den Vorfall fast sechs Monate kennt, ohne dem Arbeitnehmer deutlich zu machen, dass er dessen Verhalten für beanstandungswürdig hält, dann kann der Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber den Vorfall nicht mehr für Sanktionen heranzieht. Dies gilt zumindest dann, wenn besondere Umstände für das Zuwarten nicht erkennbar sind." LAG Nürnberg, Beschluss vom 14.06.2005, AZ6 Sa 367/05

Also kann der AG sich im Prinzip Zeit lassen, wenn er nach Kenntnissnahme des abmahnungswürdigen Verhaltens deutlich macht, dass er dieses Verhalten nicht billigt.

M
Mona-Lisa

27.11.2006 um 16:45 Uhr

@Lotte, wenn ich sicher wüsste, dass das hilft..........

L
Lotte

27.11.2006 um 16:55 Uhr

Mona-Lisa, ausprobieren, hmmmm, lecker ;-)))

Ihre Antwort