Abmahnungen - Was können wir für die Kollegen tun?
Hallo Leute, habe da ein kleines Problem, zwei Mitarbeiter haben eine Abmahnung bekommen und möchten jetzt das wir vom BR uns um diese Angelegenheit kümmern sollen. Was können wir für die Kollegen tun? Denn ich meine bei Abmahnungen hat der BR kein Mitsprache recht. Oder?
Community-Antworten (19)
29.09.2009 um 11:26 Uhr
Hallo Nickie
Ja das stimmt leider. BR's haben da kein Mitspracherecht. Ihr könnt euren Kollegen aber dabei helfen, eine Gegendarstellung zu den Abmahnungen zu schreiben. Und natürlich müsst ihr sie über die Möglichkeit informieren, gerichtlich gegen die Abmahnungen vorzugehen. Das muss man aber nicht zwingend. Sollte eine Abmahnung in einen Kündigungsprozess mal eine Rolle spielen, kann man dann immer noch erklären, dass man mit dieser nicht einverstanden ist (Gegendarstellung immer wichtig!!).
29.09.2009 um 11:27 Uhr
Les mal den § 84 BetrVG § 84 Beschwerderecht (1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
29.09.2009 um 11:33 Uhr
@Nicki Je nach dem ist es besser nichts zu unternehmen.
29.09.2009 um 11:35 Uhr
...zumindest nichts offizielles. Eine Gegendarstellung würde ich schon schreiben, aber daheim gut weg legen ;-)))
29.09.2009 um 11:37 Uhr
DJ, Jeep:-)
29.09.2009 um 12:04 Uhr
Vielleicht ist es noch hilfreich zu sagen warum.
Die Abmahnung verschwindet wieder aus der Personalakte und kann vergessen werden. Die Gegendarstellung bleibt immer Bestandteil der PersoAkte und kann evtl. zur Gedankenstütze werden: "Da war doch mal was..." Bumerang und mögliches Eigentor
Gruß PT Netty
29.09.2009 um 12:07 Uhr
@ PTNetty
...Die Abmahnung verschwindet wieder aus der Personalakte und kann vergessen werden....
So soziale AG gibts wirklich??? Man da würd ich gerne arbeiten.
29.09.2009 um 13:03 Uhr
Nickie Beschweren sich die Betroffenen offiziell beim Betriebsrat, so kann der Betriebsrat gem. §85 BetrVG aktiv werden. Handelt der BR in diesem Rahmen, so dürfte auch vom Arbeitgeber eine gewisse Ernsthaftigkeit zu erwarten sein, da die Angelegenheit vom BR bis zur Einigungsstelle getrieben werden kann.
§ 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat (1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. (2) Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist. (3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde zu unterrichten. § 84 Abs. 2 bleibt unberührt.
29.09.2009 um 13:21 Uhr
Die Einigungsstelle ist nach § 85 II BetrVG nicht zuständig soweit es sich bei der Abmahnung um einen Individualanspruch des AN handelt. Hier handelt es sich um einen Rechts- und nicht um einen Regelungsstreit.
29.09.2009 um 13:26 Uhr
"Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist."
und genau das ist der "casus knaktus" die herausnahme der Abmahnung aus der personalakte, die rücknahme der abmahnung sind alles "rechtsansprüche", die der AN individualrechtlich vor dem arbeitsgericht einklagen müsste
also müsste die beschwerde nach § 85 so formuliert sein, daß diese "rechtsansprüche" nicht zum beschwerdegegenstand werden, um die chance auf eine einigungsstelle gewahrt zu lassen die einigungsstelle darf "nicht offensichtlich unzuständig" sein................
29.09.2009 um 13:32 Uhr
....man sollte hierfür den Grund der Abmahnung kennen.
29.09.2009 um 14:32 Uhr
Der Grund ist einmal sich nicht daran zu halten das man sich ausstempeln muß wenn man in die Pause geht. Hier geht es um den Anlagenmeister der anderen tags immer eine Zeitkorektur macht. wie oft das schon vorgeommen ist weiß ich bis jetztleider nicht da ich morgen erst BR-Sitzung habe und heute zu hause bin. Bei dem anderen Mitarbeiter geht es um eine Beschwerde von einem Kunden die schriftlich bei uns eingegangen ist. bei der Abmahnung beruft man sich auf ein Gespräch mit dem Kollegen und mir als BR-Mitglied im Mai, da ging es aber um Beschwerden angeblich um intern und nicht um externe.
29.09.2009 um 14:40 Uhr
@DeWalt
Entfernungsfrist für Abmahnungen bei leichten Verstößen: 6 Monate; bei schweren Verstößen 2 Jahre.
Die Kirche sieht 3 Jahre als angemessen: Unterlagen über strafrechtliche Verfahren und Entscheidungen, die keinen An-lass zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegeben haben, unterliegen in der Re-gel nach 3 Jahren, gerechnet nach dem Tag der das Verfahren abschließen-den Entscheidung oder deren Unanfechtbarkeit, einem Verwertungsverbot. Sie sind ebenso wie Unterlagen über als unbegründet oder falsch erwiesene Be-schwerden, Behauptungen und Bewertungen von Amts wegen unverzüglich mit Zustimmung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin aus der Personalakte zu entfernen und zu vernichten. Nach Ablauf des oben genannten Zeitraums sind auch Abmahnungen, Be-schwerden sowie Behauptungen und Bewertungen, die für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter ungünstig sind oder ihr oder ihm nachteilig werden kön-nen, aus der Personalakte zu entfernen und zu vernichten.
Um die Entfernung muss sich der MA natürlich selber kümmern
Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch darauf, eine durch Zeitablauf (s.o.) unwirksam gewordene Abmahnung entfernen zu lassen! Und auch die Zeiten sind nur Richtwerte, es gibt keine einheitliche Regelung. Aber ein Gespräch zum gegebenen Zeitpunkt sollte das klären können.
Sollte die Abmahnung unrechtmäßig ausgesprochen worden sein, besteht das Recht auf Löschung.
Gruß PT Netty
29.09.2009 um 15:02 Uhr
@PTNetty Das Problem ist, das ein "Platzhalter" an Stelle der Abmahnung in der Akte ist. Und je nach Inhalt der Abmahnung wäre mir diese allemale lieber.
@Nicki Dann sollte zumindest der Anlagenmeister schon mal die Füße still halten und dankbar sein, das esy nur eine Abmahnung ist.
29.09.2009 um 15:11 Uhr
Immie Aber nicht nur wegen des "Platzhalters". Jeder Fehler, der in der Abmahnung drin steht würde den AG helfen, eine "bessere" zu verfassen... Auch hier könnte man ggf einen Fall konstruieren, in der die Abmahnung nicht haltbar wäre - das allerdins ist dann wirklich stark hypothetisch...
29.09.2009 um 15:17 Uhr
Immi, der Platzhalter lässt die Sache zwar nicht ganz verschwinden, kann sie aber bei individualrechtlichen Klagen aber Abmildern.
29.09.2009 um 15:25 Uhr
rainer Das heißt ja nciht, dass man keine schreiben soll - nur warum muß sie unberdingt in der PA liegen?
29.09.2009 um 15:31 Uhr
Da hast Du recht. Ich würde sie beim BR hinterlegen.
29.09.2009 um 15:40 Uhr
BR ist in dem Fall sicherlich eine sehr gute Verwahrstelle ;-))) Davon abgesehen ist der BR dann sofort und jederzeit im Bilde und kann entsprechend reagieren ;-)))
Verwandte Themen
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Abmahnungen
ÄlterLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen , mich beschäftigt im Moment eine Meinungsverschiedenheit mit meinem Geschäftsführer bezüglich Abmahnungen. Nachdem er mir zusagte den Betriebsrat bei Auspruch v
Abmahnung außerhalb der AZ geht das? BR wurde nicht informiert.
ÄlterHallo Liebe Kollegen und Kolleginnen, "habe da mal eine Frage zum Thema Abmahnungen" Hier der Fall: Eine MA fährt zur Spätschicht(Produktion:14:30-11:00Uhr),hält davor um 14:00Uhr noch an unserem
abmahnungen kündigung brv
Älterich bin brv und mein arbeitgeber versucht mit allen mittel mich aus dem betrieb zu mobben. im moment bekomme ich abmahnungen. kann dies auswirkungen auf meinen sonderküdigungsschutz haben. er meint