Unsere Firma hat per 1.11. einige Niederlassungen und die dort beschäftigten Arbeitnehmer einer anderen, zum selben Konzern gehörenden Firma übernommen.

In unserer Firma gibt es eine BV über Urlaubs- und Weihnachtsgeld, in der anderen Firma gab es sowas nicht.

Soweit ich weiss, gelten 'unsere' BV's jetzt auch für die neuen Standorte.
Welchen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben die neu hinzugekommenen Mitarbeiter jetzt? Ganz oder nur anteilig? Muss das Urlaubsgeld für dieses Jahr jetzt rückwirkend gezahlt werden?
Es sind ja keine Neueinstellungen, sondern die Betriebszugehörigkeiten bei der 'alten' Firma werden voll angerechnet.

Wir sind da echt nicht sicher und für jeden sinnvollen Hinweis dankbar ;-)