Betriebsübergang im November - Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Unsere Firma hat per 1.11. einige Niederlassungen und die dort beschäftigten Arbeitnehmer einer anderen, zum selben Konzern gehörenden Firma übernommen.
In unserer Firma gibt es eine BV über Urlaubs- und Weihnachtsgeld, in der anderen Firma gab es sowas nicht.
Soweit ich weiss, gelten 'unsere' BV's jetzt auch für die neuen Standorte. Welchen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben die neu hinzugekommenen Mitarbeiter jetzt? Ganz oder nur anteilig? Muss das Urlaubsgeld für dieses Jahr jetzt rückwirkend gezahlt werden? Es sind ja keine Neueinstellungen, sondern die Betriebszugehörigkeiten bei der 'alten' Firma werden voll angerechnet.
Wir sind da echt nicht sicher und für jeden sinnvollen Hinweis dankbar ;-)
Community-Antworten (1)
03.11.2006 um 18:31 Uhr
wenn die niederlassungen sachlich zum betrieb gehören also auch vom br vertreten werden gelten auch die betriebsvereinbarungen. es sei denn es steht drin daß sie nur für den einen standort gelten. gelten sie jedoch für die niederlassungen werden die mitarbeiterInnen genauso behandelt wie die im stammbetrieb.
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