Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

eine AN hat gekündigt und sowohl Resturlaub wie eine große Anzahl von Ü-Stunden.
Der AG möchte ihr beide Ansprüche auszahlen, da er akute Personalnot hat.
Welchen Anspruch auf
- die Gewährung des Resturlaubs
- die Gewährung des Freizeitausgleichs für die Ü-Stunden
hat sie?

Danke und Gruß