Mutterschutz: Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld?
Hallo zusammen, hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Folgende Situation in unserem Betrieb:
Eine Kollegin ist schwanger, ihr Mutterschutz ist in der Zeit von 16.05.2008 - 22.08.2008. Nun hat ihr das Personalbüro mitgeteilt, dass sie nur Anspruch auf 20 Urlaubstage und das entsprechende anteilige Urlaubsgeld hat und auch beim Weihnachtsgeld nur anteilig. Die Berechnung des Personalbüros beruht darauf, dass sie rein theoretisch noch bis 22.08. in der Firma "tätig" ist (danach Elternzeit). Nun bin ich jedoch der Meinung, dass sie gemäß TV (IG Metall, Elektroindustrie) Anspruch auf den vollen Urlaub von 30 Tagen und auch auf das volle Urlaubsgeld hat. Weihnachtsgeld kann ich nicht sagen.... Kann mir irgendjemand genau sagen was nun stimmt?
Besten Dank für eure Hilfe! Alex
Community-Antworten (5)
11.12.2007 um 09:52 Uhr
Moin Alex, §2 Nr.6 ETV13. ME Anspruchsberechtigte Beschäftigte deren Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr kraft Gesetz oder Vereinbarung ruht*. Erhalten keine Leistungen. Ruht das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr teilweise, so erhalten sie eine anteilige Leistung. *Protokollnotiz zu §2 Nr.6 Es besteht Einigkeit darüber, dass Anspruchsberechtigte, die unter das Mutterschutzgesetz fallen, und erkrankte Anspruchsberechtigte nicht von §2 Nr.6 Abs.1 erfasst werden. Nach dem Mutterschutz geht die Kollegin in Elternzeit. Das Arbeitsverhältnis ruht kraft Gesetz. Also nur Anteilige Leistung für 8 Monate!
11.12.2007 um 09:55 Uhr
@Werner Ich hatte ja eher an den § 17 Abs. 1+2 BEEG gedacht....
11.12.2007 um 09:57 Uhr
Moin!
Mutterschutz und Urlaubsgeld: "Die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes darf nach dem BAG keinen negativen Einfluss auf die Berechnung des Urlaubsgeldes haben. Eine dem entgegenstehende tarifvertragliche Regelung ist daher grundgesetzwidrig, da sie Druck auf die Frauen ausübt, in dieser Zeit zu arbeiten, um den Urlaubsgeldanspruch nicht zu verlieren." http://www.ra-kotz.de/mutterschutz3.htm
Weihnachtsgeld - da ist die Sache nicht ganz so eindeutig. Eskommt darauf an, was im TV oder im AV geregelt ist. Mehr dazu hier: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/weihnachtsgeld.htm
11.12.2007 um 10:14 Uhr
@Kölner, der Alex fragte doch nach dem TV der Metall und Elektroindustrie
11.12.2007 um 10:16 Uhr
Das Arbeitsverhältnis ruht erst ab Elternzeit. Bis dahin alle Ansprüche vorhanden!
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