Nun kam der AG auf die Idee das man ja jetzt die 6 Stunden Regel nach der man ja eine Pause machen muss ausdehnen werden kann.
Also Beispiel
10 Minuten Tätigkeitsunterbrechung
6 Stunden Arbeiten
Also erst nach 6 Stunden und 10 Minuten Pause
AG Begründung ist das die 10 min ja nicht Schutzwürdige Arbeitszeit ist und nur die 6 Stunden Schutzwürdige AZ ist.
Ist das rechtens ??????
Wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiter helfen könnte
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Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 BetrVG)