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Schutzwürdige und nicht schutzwürdige Arbeitszeit

S
Sissi2702
Okt 2018 bearbeitet

Hallo ich hätte da mal eine Frage, undzwar ist im Tarifvertrag geregelt das eine Tätigkeitsunterbrechung keine Schutzwürdige Arbeitszeit ist. Nun kam der AG auf die Idee das man ja jetzt die 6 Stunden Regel nach der man ja eine Pause machen muss ausdehnen werden kann. Also Beispiel 10 Minuten Tätigkeitsunterbrechung 6 Stunden Arbeiten Also erst nach 6 Stunden und 10 Minuten Pause

AG Begründung ist das die 10 min ja nicht Schutzwürdige Arbeitszeit ist und nur die 6 Stunden Schutzwürdige AZ ist.

Ist das rechtens ??????

Wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiter helfen könnte

3.84702

Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

24.10.2018 um 10:51 Uhr

Mir ist der Begriff "schutzwürdige Arbeitszeit" nicht klar. Aber die Lage und die Länge der Pausen unterliegt der Mitbestimmung des BR. Da kann sich der AG viel wünschen. ......

S
Sissi2702

24.10.2018 um 11:15 Uhr

Schutzrechtliche Arbeitszeit: alle Tätigkeiten außer: Gastfahrt , Pause, Tätigkeitsunterbrechung ,Fußweg zum Pausenraum oder Übernachtung.

So steht das im Tarifvertrag Kannst du damit vielleicht mehr anfangen ?

Also um ganz genau zu sein

Die Lage der Ruhepause ist im Dienstplan anzugeben. Sie ist so zu planen, dass diese spätestens nach 6 Stunden erfolgt. Tätigkeitsunterbrechungen verlängern diesen Zeitraum um die Dauer der Tätigkeitsunterbrechung. Tätigkeitsunterbrechungen ersetzen keine Ruhepause.Tätigkeitsunterbrechungen haben eine Mindestlänge von 10 Minuten. Sie ersetzen keine sonstigen Dienstbestandteile.

So steht es drinnen

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