Hallo ich hätte da mal eine Frage, undzwar ist im Tarifvertrag geregelt das eine Tätigkeitsunterbrechung keine Schutzwürdige Arbeitszeit ist.
Nun kam der AG auf die Idee das man ja jetzt die 6 Stunden Regel nach der man ja eine Pause machen muss ausdehnen werden kann.
Also Beispiel
10 Minuten Tätigkeitsunterbrechung
6 Stunden Arbeiten
Also erst nach 6 Stunden und 10 Minuten Pause

AG Begründung ist das die 10 min ja nicht Schutzwürdige Arbeitszeit ist und nur die 6 Stunden Schutzwürdige AZ ist.

Ist das rechtens ??????

Wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiter helfen könnte