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Arbeitszeit

E
ernst
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei unserem Betrieb wird im 15min takt abgerechnet. Wie ist es wenn eine viertelstunde angerissen ist, zählt diese und darf als arbeitszeit angerechnet werden oder erst wenn die viertelstunde komplett geleistet ist?

MfG Betriebsratssusi

1.05503

Community-Antworten (3)

P
Petrus

27.09.2011 um 16:54 Uhr

Das solltest Du doch wissen, wie das in eurem Betrieb geregelt ist... also in die passende BV schauen, würde ich sagen...

H
Hassan

27.09.2011 um 17:03 Uhr

Andere frage,warum wird bei euch in 15min takt abgerechnet ?

Gruß Hassan

G
gironimo

27.09.2011 um 18:34 Uhr

Das müsstet Ihr im Zuge Eurer Mitbestimmung geregelt haben. Ist dies nicht der Fall, solltet Ihr das nachholen. Aber auch bei mir stellt sich die Frage: Warum im 15min Takt? Gilt ein Tarifvertrag?

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