Erstellt am 23.07.2015 um 19:37 Uhr von blackjack
Bischen dünne Infos.
TV, Branche, ..................
Erstellt am 24.07.2015 um 06:25 Uhr von Küchenteufel
Hallo Leute,
also, als groben Anhaltspunkt ist es so, wenn der AG will, wie seine MA bei der Arbeit aussehen, dann muss er auch die Zeit für das Umkleiden und Waschen bezahlen. Wir haben erst eine BV über dieses Thema verhandelt.
Erstellt am 24.07.2015 um 07:37 Uhr von dabbelx
Mit Urteil vom 19.09.2012 ? 5 AZR 678/11 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit sind, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. @null: wozu ist dann noch eine BV nötig?
Erstellt am 24.07.2015 um 07:50 Uhr von dabbelx
Nur mal so als Tipp am Rande: wir halten in dieser Frage den Ball flach. Der Grund ist, dass wir mit dem AG eine Vereinbahrung über eine zusätzliche bezahlte 15 minütige Pause haben. Die Pause könnte er uns auch wieder streichen. Und daswollen alle AN nicht. Kommt also immer auf die betrieblichen Begebenheiten an.