W.A.F. LogoSeminare

OP-Satzung - Mitbestimmungspflicht?

C
cdimoe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben vor 3 Jahren unseren OP in ein sogenanntes Kompetenszentrum umgewandelt, in dem der Chefanästhesist die Personalvollmacht erhielt und zu dem Leiter des Kompetenszentrum bestellt worden ist. Jetzt hat er eine sogennannte OP-Satzung herausgebracht, und versucht alle Chefärzte zu einere Unterschrift zu bewegen. Meines achtens nach ist doch so eine Satzung Mitbestimmungspflichtig, oder sollte ich mich da täuschen.

3.01002

Community-Antworten (2)

K
Kölner

12.10.2006 um 19:53 Uhr

@cdimoe Es kommt drauf an, was diese Satzung enthält... vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

T
tamirasun

17.10.2006 um 14:17 Uhr

Was enthält die Satzung? Ich denke auch es auf jeden Fall nach §87 BetrVG mitbestimmungspflichtig, da es sich um die Frage der Ordnung im Betrieb dreht. Dort fällt fast alles drunter. Man kann nicht einfach etwas ändern, was die Mitarbeiter komplett betrifft. Vielleicht geht es ja auch zusätlich um Arbeitszeiten...etc.

Aber nach § 87 seid ihr auf jeden Fall dabei...

Bei uns wollen sie auch eine Art Kompetenszentrum aufmachen für Gefäße, aber das mit der Personalvollmacht hatte ich nciht bedacht. Werde da auf jeden Fall mal nachhaken.. LG

Ihre Antwort