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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmungspflicht

H
hilfsheriff
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind ein mittelständisches Unternehmen im öffentlichen Dienst mit ca. 200 Angestellten. Unser GF hat eine angemietete Lagerhalle( wir lagern dort Bierbänke zum verleihen) zum nächsten ersten des monats gekündigt und will jetzt einen teil dieser Bierbänke auf den ausgewiesenen Mitarbeiterparkplätzen auf unserem Betriebsgelände lagern. Ist dies zulässig und bedarf dies der Mitbestimmung des Betriebsrates? vielen dank im vorraus für euere Mihilfe gruss hilfsheriff

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Community-Antworten (2)

A
Arkalus

10.04.2013 um 16:18 Uhr

Hallo hilfsheriff,

der Betriebsrat hat ledeglich eine Mitbestimmung bei der Regelung wie die zur Verfügung gestellten Parkplätze genutzt werden (sprich wer wie wann parken darf).

Wieviele Parkplätze und ob überhaupt welche zur Verfügung gestellt werden obligt der Entscheidung der Geschäftsführung.

Wenn die Geschäftsführung entscheidet, es gibt x Parkplätze weniger (oder garkeine mehr), ist dieses vom Betriebsrat zu akzeptieren.... :(

G
gironimo

10.04.2013 um 18:13 Uhr

zu akzeptieren< richtiger wäre "zähneknirschend zur Kenntnis zu nehmen"

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