Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir sind ein mittelständisches Unternehmen im öffentlichen Dienst mit ca. 200 Angestellten.
Unser GF hat eine angemietete Lagerhalle( wir lagern dort Bierbänke zum verleihen) zum nächsten ersten des monats gekündigt und will jetzt einen teil dieser Bierbänke auf den ausgewiesenen Mitarbeiterparkplätzen auf unserem Betriebsgelände lagern.
Ist dies zulässig und bedarf dies der Mitbestimmung des Betriebsrates?
vielen dank im vorraus für euere Mihilfe
gruss hilfsheriff