Mitbestimmungspflicht
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind ein mittelständisches Unternehmen im öffentlichen Dienst mit ca. 200 Angestellten. Unser GF hat eine angemietete Lagerhalle( wir lagern dort Bierbänke zum verleihen) zum nächsten ersten des monats gekündigt und will jetzt einen teil dieser Bierbänke auf den ausgewiesenen Mitarbeiterparkplätzen auf unserem Betriebsgelände lagern. Ist dies zulässig und bedarf dies der Mitbestimmung des Betriebsrates? vielen dank im vorraus für euere Mihilfe gruss hilfsheriff
Community-Antworten (2)
10.04.2013 um 16:18 Uhr
Hallo hilfsheriff,
der Betriebsrat hat ledeglich eine Mitbestimmung bei der Regelung wie die zur Verfügung gestellten Parkplätze genutzt werden (sprich wer wie wann parken darf).
Wieviele Parkplätze und ob überhaupt welche zur Verfügung gestellt werden obligt der Entscheidung der Geschäftsführung.
Wenn die Geschäftsführung entscheidet, es gibt x Parkplätze weniger (oder garkeine mehr), ist dieses vom Betriebsrat zu akzeptieren.... :(
10.04.2013 um 18:13 Uhr
zu akzeptieren< richtiger wäre "zähneknirschend zur Kenntnis zu nehmen"
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