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Mitbestimmungspflichtig

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BMG1974
Okt 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir haben gestern Kenntnis bekommen durch unseren AG das: Ein Mitarbeiter ab 01.11 nur noch Tagschicht macht (wir sind ein zweischicht Betrieb) eine Abteilung ein höhes Einstiegsgehalt bekommt, rückwirken zum 01.10 (nicht Tarif) sowie das es eine Prämiendeckelung gibt da unser Leistungslohn sinkt, so das keiner unter einen bestimmten Prämiensatz fallen kann (begrenzt bis 31.03.2023) mit der hoffnung das die Leistung wieder steigt und die Kollegen wieder ihr durchschnittlich gewohntes Gehalt gekommen. Diese drei sachen sind alle positiv für die Mitarbeiter, trotzdem sollten wir doch mit im Boot sein, oder nicht?

Danke im Voraus, mfg

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Community-Antworten (4)

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paula

20.10.2022 um 12:19 Uhr

"wir haben gestern Kenntnis bekommen durch unseren AG das:" der AG hat Euch doch offensichtlich mit ins Boot genommen. Was meinst Du denn? Mitbestimmen? Verhandeln? Beraten? Früher im Vorfeld eingebunden sein?

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BMG1974

20.10.2022 um 12:47 Uhr

Meine Frage ist ob der AG das einfach machen kann, ohne vorher den BR anzuhören! Neues Einstiegsgehalt, weil unser AG der Meinug ist sonst keine neuen MA zu bekommen. MA nur Tagschicht sollte denke ich eine Versetzung sein, also Antrag stellen. Prämiendeckelung ist ein eingriff in die Lohn/Gehaltbefüge wie ein neues Einstieggehalt. Also mir geht es darum ob die Sachen Mitbestimmungspflichtig sind und nicht einfach mal so gemacht werden weil unser lieber AG das so meint!

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XYZ68

20.10.2022 um 13:07 Uhr

Neues Einstiegsgehalt, wenn ihr nicht Tarifgebunden seid, ist das im Zweifelsfall Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Bewerber. Aber selbst in tarifgebundenen Unternehmen darf er mehr zahlen.

MA nur Tagschicht, da seit ihr bei der Lage der Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Bei uns gäbe es einfach einen Antrag auf Arbeitszeitverlagerung. Versetzung, kommt darauf an, macht er andere Tätigkeiten oder macht er das Gleiche wie vorher?

Beim Dritten könntet ihr nach §87 1 (10 und / oder 11 ) in der Mitbestimmung sein.

G
ganther

21.10.2022 um 01:42 Uhr

aber was willst du denn nun machen? Noch ist der 1.11. nicht. Also könnte man noch rein formal zustimmen. Oder der BR sagt nein. Tja dann setzt der AG das evtl nicht um und schiebt den schwarzen Peter dem BR zu. Könnt natürlich auch auf beleidigt machen

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