Mitbestimmungspflichtig
Hallo Zusammen, wir haben gestern Kenntnis bekommen durch unseren AG das: Ein Mitarbeiter ab 01.11 nur noch Tagschicht macht (wir sind ein zweischicht Betrieb) eine Abteilung ein höhes Einstiegsgehalt bekommt, rückwirken zum 01.10 (nicht Tarif) sowie das es eine Prämiendeckelung gibt da unser Leistungslohn sinkt, so das keiner unter einen bestimmten Prämiensatz fallen kann (begrenzt bis 31.03.2023) mit der hoffnung das die Leistung wieder steigt und die Kollegen wieder ihr durchschnittlich gewohntes Gehalt gekommen. Diese drei sachen sind alle positiv für die Mitarbeiter, trotzdem sollten wir doch mit im Boot sein, oder nicht?
Danke im Voraus, mfg
Community-Antworten (4)
20.10.2022 um 12:19 Uhr
"wir haben gestern Kenntnis bekommen durch unseren AG das:" der AG hat Euch doch offensichtlich mit ins Boot genommen. Was meinst Du denn? Mitbestimmen? Verhandeln? Beraten? Früher im Vorfeld eingebunden sein?
20.10.2022 um 12:47 Uhr
Meine Frage ist ob der AG das einfach machen kann, ohne vorher den BR anzuhören! Neues Einstiegsgehalt, weil unser AG der Meinug ist sonst keine neuen MA zu bekommen. MA nur Tagschicht sollte denke ich eine Versetzung sein, also Antrag stellen. Prämiendeckelung ist ein eingriff in die Lohn/Gehaltbefüge wie ein neues Einstieggehalt. Also mir geht es darum ob die Sachen Mitbestimmungspflichtig sind und nicht einfach mal so gemacht werden weil unser lieber AG das so meint!
20.10.2022 um 13:07 Uhr
Neues Einstiegsgehalt, wenn ihr nicht Tarifgebunden seid, ist das im Zweifelsfall Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Bewerber. Aber selbst in tarifgebundenen Unternehmen darf er mehr zahlen.
MA nur Tagschicht, da seit ihr bei der Lage der Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Bei uns gäbe es einfach einen Antrag auf Arbeitszeitverlagerung. Versetzung, kommt darauf an, macht er andere Tätigkeiten oder macht er das Gleiche wie vorher?
Beim Dritten könntet ihr nach §87 1 (10 und / oder 11 ) in der Mitbestimmung sein.
21.10.2022 um 01:42 Uhr
aber was willst du denn nun machen? Noch ist der 1.11. nicht. Also könnte man noch rein formal zustimmen. Oder der BR sagt nein. Tja dann setzt der AG das evtl nicht um und schiebt den schwarzen Peter dem BR zu. Könnt natürlich auch auf beleidigt machen
Verwandte Themen
Fliessmontage - ist die Einführung mitbestimmungspflichtig?
ÄlterHallo zusammen, unsere Geschäftsleitung will eine Fliessmontage einführen. Unserer Meinung nach ist die Einführung mitbestimmungspflichtig. Nach der Meinung von unsrer GL natürlich nicht. Wir im BR
Testwoche - Mitbestimmungspflichtig???
ÄlterHallo Zusammen, in unserem Unternehmen wurde eine "Testwoche" angeordnet, weil der Arbeitsdurchschnitt im Haus zu langsam geworden ist. Jetzt sitzt unsere Schulung in den Teams und guckt den Mi
Umzug von Kollegen - mitbestimmungspflichtig?
ÄlterHallo zusammen, weiß nicht so richtig ob mein Fall Mitbestimmungspflichtig ist. Wir haben eine Verwaltung und Deponien und mehrere Tochtergesellschaften.Bei uns in der Verwaltung ist die Technik mit
Leistungsüberwachung / Mystery Shopping - Wäre die "Art der Durchführung" evtl. Mitbestimmungspflichtig?
ÄlterHallo, in unseren Filialen (Damenmode) wurden vor kurzem Testkäufe bezüglich der Serviceleistung durchgeführt. Dass der BR hierfür nicht Mitbestimmungspflichtig ist, ist klar. Aber wie sieht es mit e
Kosten von Headhuntern Mitbestimmungspflichtig?
ÄlterIst der Betriebsrat über die Übernahme der Kosten eines Headhunters bei einer Neueinstellung im Unternehmen mitbestimmungspflichtig? Bei uns, mittelständisches Unternehmen im IT-Bereich, wurde ein