Erstellt am 20.10.2022 um 10:19 Uhr von paula
"wir haben gestern Kenntnis bekommen durch unseren AG das:"
der AG hat Euch doch offensichtlich mit ins Boot genommen. Was meinst Du denn? Mitbestimmen? Verhandeln? Beraten? Früher im Vorfeld eingebunden sein?
Erstellt am 20.10.2022 um 10:47 Uhr von BMG1974
Meine Frage ist ob der AG das einfach machen kann, ohne vorher den BR anzuhören!
Neues Einstiegsgehalt, weil unser AG der Meinug ist sonst keine neuen MA zu bekommen.
MA nur Tagschicht sollte denke ich eine Versetzung sein, also Antrag stellen.
Prämiendeckelung ist ein eingriff in die Lohn/Gehaltbefüge wie ein neues Einstieggehalt.
Also mir geht es darum ob die Sachen Mitbestimmungspflichtig sind und nicht einfach mal so gemacht werden weil unser lieber AG das so meint!
Erstellt am 20.10.2022 um 11:07 Uhr von xyz68
Neues Einstiegsgehalt, wenn ihr nicht Tarifgebunden seid, ist das im Zweifelsfall Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Bewerber. Aber selbst in tarifgebundenen Unternehmen darf er mehr zahlen.
MA nur Tagschicht, da seit ihr bei der Lage der Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Bei uns gäbe es einfach einen Antrag auf Arbeitszeitverlagerung. Versetzung, kommt darauf an, macht er andere Tätigkeiten oder macht er das Gleiche wie vorher?
Beim Dritten könntet ihr nach §87 1 (10 und / oder 11 ) in der Mitbestimmung sein.
Erstellt am 20.10.2022 um 23:42 Uhr von ganther
aber was willst du denn nun machen? Noch ist der 1.11. nicht. Also könnte man noch rein formal zustimmen. Oder der BR sagt nein. Tja dann setzt der AG das evtl nicht um und schiebt den schwarzen Peter dem BR zu. Könnt natürlich auch auf beleidigt machen